Würzburg mit Wahlplakaten zugepflastert – Eine Fläche für Alle?
Anzeige
Würzburg erleben
22. August 2013

Sie stehen an Straßenschildern, Laternen und Gittern, sind an Bäumen und sogar Ampeln festgemacht: die Wahlplakate zur Landtags-, Bezirks- und Bundestagswahl. Hatten die Würzburger die letzten vier bzw. fünf Jahre Ruhe, wird in den Wochen vor den Wahlen Würzburg regelrecht „zugepflastert“. Kein Warten auf den Bus oder an der Ampel, ohne einen Politikerkopf zu sehen. Nach Inhalten sucht man vergebens, Phrasen und Allgemeinplätze müssen für den Würzburger ausreichen. Muss diese Plakatflut aber sein? Könnte man Wahlwerbung nicht auch anders, also Umwelt- und bürgerfreundlich gestalten?
Idee: eine Fläche für Alle
Die Stadt könnte den Wildwuchs beenden: laut Gesetz können Gemeinden das „wilde“ Plakatieren auch bei den Parteien verbieten. Damit der Bürger dennoch an der politischen Willensbildung teilnehmen kann, stellen die Kommunen offizielle Plakat-Flächen zur Verfügung. Der Vorteil: die Parteien werben gleichberechtigt nebeneinander, der Bürger hat alle Kandidaten bzw. Inhalte auf einen Blick und die Umwelt wird geschont.
Plakate an Verkehrszeichen unzulässig
Ein offizielle Fläche wäre auch aus einem weietren Grund sinnvoll: viele Plakate lenken die Verkehrsteilnehmer im Straßenraum ab. Sie stehen auf Verkehrsinseln, manchmal verstellen sie Blickachsen. Wo dürfen dann überhaupt in Würzburg Plakate aufgestellt werden? Sofern die Standorte von der Stadt genehmigt wurden, ist kein besonderes Verfahren nötig.
Allerdings kommt es immer wieder zu Verstößen und es wird an sensiblen Punkten Plakatiert. Aus der Bayerischen Staatskanzlei heißt es zur Wahlwerbung mit Plakaten: „Plakatwerbung in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen oder mit einem Mittel, das mit solchen Zeichen oder Einrichtungen verwechselt werden oder ihre Wirkung beeinträchtigen kann, ist unzulässig (§ 33 Abs. 2 StVO). Danach ist es insbesondere verboten, Symbole, Wahlparolen, Plakate u. Ä. an der Vorder- oder Rückseite von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen oder an Lichtzeichenanlagen anzubringen, aufzuspritzen oder aufzutragen.“ (Quelle)

