Neuregelungen für Mini-Jobs ab 01.01.2013
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Würzburg erleben
19. Dezember 2012

Symbolbild Würzburg
Ab dem 1. Januar 2013 gibt es eine neue sozialversicherungs- und steuerfreier Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs. Diese Beschäftigungsform erlaubt es
- bei einer 5-Tage-Woche bis zu 2 Monaten,
- 50 Arbeitstage über das Jahr verteilt oder
- bis maximal 450 € monatlich
sozialversicherungsfrei zu arbeiten. Diese Begrenzungen können sich auch auf mehrere Minijobs, die parallel ausgeübt werden, verteilen. Nur der Arbeitgeber muss einen pauschalen Versicherungsbeitrag für den Minijobber bezahlen.
Eine wichtige Neuerung ist, dass alle Minijobs, die ab dem 01.01.13 neu aufgenommen werden, einen Rentenversicherungsbeitrag von 3,9 % (17,55 € bei 450 €/Monat) abführen müssen, sofern man sich nicht explizit befreien lässt. Mit dem Arbeitgeberanteil liegt er dann bei insgesamt 18,9 %. Um allerdings den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfahren, ist der Betrag freiwillig selbst zu erhöhen. Für Minijobs, die vor dem 01.01.13 aufgenommen wurden, besteht ein Wahlrecht rentenversicherungsfrei zu bleiben („Opt-out“) oder sich der neuen Rechtslage anzupassen („Opt-in“).

Ein ausführliches Merkblatt mit Rechenbeispielen stellt die IHK Würzburg hier zu Verfügung: http://bit.ly/IHK_Minijobs
Weitere Informationen: Ass. Christian Sturm, IHK Würzburg Tel. 0931-4194-249,
E-Mail: christian.sturm@wuerzburg.ihk.de.

