Bei Vollstreckung des Haftbefehls – Drogen sichergestellt
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Würzburg erleben
4. Juli 2013

Symbolbild Würzburg
WÜRZBURG. Im Rahmen der Festnahme eines mit Haftbefehl gesuchten Mannes haben Zivilfahnder der Würzburger Polizei am späten Samstagabend etwa 100 Gramm Amphetamin sichergestellt. Der 35-Jährige hatte zuvor unbemerkt Betäubungsmittel aus dem Fenster geworfen. Als die Beamten das Rauschgift dann entdeckten, durchsuchten sie die Wohnung und wurden dort in Sachen Drogen noch einmal fündig. Außerdem fielen den Polizisten noch zwei „Totschläger“ in die Hände.
Haftbefehl wegen Körperverletzung
Gegen den Mann war von der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Haftbefehl erlassen worden. Der 35-Jährige hatte demnach noch neun Monate wegen gefährlicher Körperverletzung abzusitzen. Als die Beamten kurz vor Mitternacht an der Wohnung des Mannes im Stadtteil Grombühl auftauchten, stand der Gesuchte am Fenster seines Schlafzimmers. Der Mann musste eine Streifenbesatzung der Würzburger Polizei zur Dienststelle begleiten. Noch im Laufe der Nacht wurde der Beschuldigte zur Verbüßung der noch offen stehenden Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Zivilfahnder, die den 35-Jährigen festgenommen hatten, schauten sich beim Weggehen die Stelle unterhalb des Fensters noch einmal genau an, an dem der Mann zuvor gestanden hatte. Dabei bestätigte sich der Verdacht, dass der Beschuldigte zuvor etwas weggeworfen haben könnte. Die Polizisten entdeckten auf dem Gehweg ein Päckchen mit 50 Gramm Amphetamin.
Gefahr in Verzug
Mit dieser neuen Erkenntnisse wurde die Staatsanwaltschaft Würzburg konfrontiert, die wegen Gefahr im Verzug sofort einen Durchsuchungsbeschluss erließ. Damit kehrten die Fahnder in die Wohnung des Festgenommenen zurück. Als sie sich dort genauer umschauten, entdeckten sie weitere Drogen, so dass letztendlich knapp über 100 Gramm Amphetamin sichergestellt werden konnten. Außerdem fielen den Beamten noch zwei selbst gefertigte „Totschläger“ in die Hände.
Neben der noch zu verbüßenden mehrmonatigen Freiheitsstrafe kommt auf den 35-Jährigen, der bei der Polizei aus der Drogenszene bereits bekannt ist, ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu.


