Gehören Radler auf den Gehweg? Aufklärung über Mißverständnisse – Teil 3

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Würzburg erleben

17. Juli 2013

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Oft beschleicht den Fahrer eines Automobils oder Lastkraftwagens der Eindruck, der Radfahrer vor ihm auf der Fahrbahn sei dort unrechtmäßigerweise unterwegs und habe stattdessen Gehwege zu benutzen. Im Sinne der Richtigstellung dieses weitverbreiteten Missverstehens der StVO möchten „Würzburgs Radfahrer“ diese Woche für etwas mehr Aufklärung im Wirrwarr der verschiedenen Wegekategorien im Straßenverkehr sorgen.

Eine ganz normale Straße

Unsere Betrachtung beginnt mit einer einfachen Straße, auf der sich alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt fortbewegen. Ob Fußgänger, Radfahrer oder motorisiertes Fahrzeug, niemand muss sich dem jeweils anderen unterordnen. Erweiterung erfährt diese einfache Straße in der Mehrzahl durch einen Gehweg, der nur ausnahmsweise von Radfahrern mitbenutzt werden darf. Das ist zum einen der Fall, wenn es sich um ein Kind von bis zu zehn Jahren handelt, oder wenn ein Schild dies gestattet.

 

Im Gegensatz dazu soll sich in Fußgängerzonen nur Fußgängerverkehr abspielen. Weil aber neben dem Lieferverkehr auch Radfahrer bequem die Altstadt erreichen sollen, dürfen sich in Würzburg dank Ausnahmegenehmigung auch diese im Schritttempo durch Fußgängerzonen bewegen.

 

 

Zu guter Letzt Radwege. Von ihnen gibt es in Würzburg drei Varianten. Die Erste ist der gemeinsame Rad- und Gehweg, auf dem Fußgänger und Radfahrer gleichberechtigt sind. Das Wegklingeln von Fußgängern ist hier zu vermeiden, die Geschwindigkeit an das Personenaufkommen anzupassen.

 

 

Die zweite Variante ist der gemeinsame Rad- und Gehweg mit baulich oder durch Fahrbahnmarkierung getrennten Bahnen für Fußgänger und Radfahrer. Hier hat jede der beiden Gruppen ihre eigene Bahn, das Klingeln wird hier auch von Fußgängern gern als Erinnerung daran wahrgenommen und nur selten als Nötigung empfunden.

 

 

Die dritte Variante ist der reine Radweg. Obwohl hier nur Radfahren gestattet ist, ist das den meisten Fußgängern entweder nicht bewusst oder schlicht egal. Dabei kann es zum einen wegen der oftmals schmalen Spur neben Hauptfahrbahnen zu Gefahrensituationen sowohl des Radfahrers als auch des Fußgängers kommen, zum anderen wird damit der Radverkehr an besonders wichtigen und verkehrsreichen Stellen ausgebremst.

Alle drei Radwegevarianten haben nämlich eines gemeinsam: Wenn sie parallel zur Fahrbahn verlaufen und ihr Zustand es erlaubt, müssen sie von Radfahrern genutzt werden. Eine Ausnahme von dieser Nutzungspflicht ist auch dann gegeben, wenn sich der Radweg mehr als fünf Meter von der Hauptfahrbahn entfernt oder er gar eine komplett andere Richtung einschlägt.

Konzeptlosigkeit der Stadt Würzburg

Die von uns mittlerweile mantraartig angeprangerte Konzeptlosigkeit der Stadt Würzburg in Radverkehrsangelegenheiten erklärt dann auch die besonders unangenehmen Folgen für alle Verkehrsteilnehmer. Ständige Fahrbahnwechsel, Umwege und Ungereimtheiten bezüglich Wegeführung und Beschilderung können einfach kein gutes Ergebnis nach sich ziehen.

Was aber passiert mit Radfahrern in diesem Chaos? Nachdem sie anfänglich noch versuchen, sich gesetzeskonform zu verhalten, kompromisslos Umwege, Gefahrensituationen und Beleidigungen anderer Verkehrsteilnehmer hinnehmen, beginnen die meisten aus Selbstschutz eigene Regeln für sich aufzustellen. Man weicht Drängeleien und komplizierten Ampelkreuzungen auf dem Gehweg aus, fährt generell auf der Straße und macht selbst vor Touren entgegen der Fahrtrichtung keinen Rückzieher. Das ist keinesfalls in Ordnung, aber aufgrund der Situation nachvollziehbar. Abseits von Aufklärungsarbeit kann dem nur mit einem ordentlichen Verkehrsangebot entgegengetreten werden, für das „Würzburgs Radfahrer“ einstehen.

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