A3 – Polizei überwacht Ferienreiseverordnung für LKWs

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29. Juli 2013

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

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A3 (pol.) Am Samstag haben Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried auf der A 3 eine mehrstündige Schwerpunktkontrolle zur Überwachung der Ferienreiseverordnung durchgeführt.

Was ist die Ferienreiseverordnung? 

Die Ferienreiseverordnung (FerienreiseVO) wurde vom Gesetzgeber mit dem Ziel erlassen, den Reiseverkehr der Urlauber dadurch zu erleichtern, dass weniger Lkws unterwegs sind. Deswegen wurde das sog. Sonntagfahrverbot auch auf die Samstage zwischen dem 1. Juli und dem 31. August jeden Jahres erweitert. Lkw über 7,5 Tonnen oder Lkw mit Anhänger dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, an diesen Samstagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht fahren. Das Verbot gilt für bestimmte, in der Verordnung aufgeführte, Autobahnabschnitte. Die A 3 ist im Zuständigkeitsbereich der VPI Würzburg-Biebelried komplett betroffen.

24 LKWs kontrolliert – 11 Verstöße

Bei der Kontrolle, die auf der Rastanlage Haidt in beiden Fahrtrichtungen stattfand, wurden insgesamt 24 Lkw aus dem fließenden Verkehr angehalten. Die Kontrollbeamten stellten elf Verstöße gegen die FerienreiseVO fest.

Außerdem wurden zwei Fahrer geahndet, die gegen Sozialvorschriften verstoßen hatten und sieben Fahrer, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht befolgt hatten. Meist war die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert worden. Der Lkw eines 39-jährigen Kraftfahrers aus Tschechien hatte so schwerwiegende Mängel, dass ihm die Weiterfahrt erst nach entsprechender Reparatur gestattet wurde. Ein Rad am Anhänger fehlte ganz und die Bremsen waren defekt.

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