Verkehrskunde mit Blaulicht Würzburg

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Würzburg erleben

21. Oktober 2013

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Fan Domi berichtet:

Er fuhr bei grüner Ampel die Abfahrt B19 Dallenberbad Richtung Heidingsfeld ab.
Ein auswärtiger PKW kommt zu diesem Zeitpunkt aus der Mergentheimer Straße Richtung Stadt und fährt einen U-Turn Richtung Heidingsfeld an der Ampel zur Auffahrt B19.

„Ich natürlich voll in die Eisen um den Kasper nicht voll in die rechte Seite zu rauschen und habe dabei natürlich, wie es sich gehört, die Hupe betätigt“, berichtet Domi. Soweit ist alles gut gegangen. Jedoch hätte der andere Autofahrer bei heruntergelassenem Fenster behauptet, er habe keinen Fehler begangen, die Ampel wäre grün gewesen und somit könnte er seinen U-turn vollziehen.

Wie ist die Rechtslage?

Wie sieht nun die Rechtslage zu diesem Fall aus?
Muss Domi bei grüner Ampel als Rechtsabbieger mit Verkehr von links rechnen? „Oder war dieser Kasper so wie ich das sehe quasi ohne Rücksicht in den Gegen- bzw. den vorfahrtsberechtigten Verkehr gerauscht? Es ist ja nicht das erste mal, dass ich ein PKW an dieser Kreuzung beim U-tern gesehen habe, jedoch bisher immer mit gebührendem Abstand.“, fragt Domi.

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