Verdacht der Untreue: 20.000 Euro mehr für Fahrzeug ausgegeben
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Würzburg erleben
26. Oktober 2013

Symbolbild Würzburg
Es klingt unglaublich und eigentlich ist es ein Routinevorgang: die Stadt schafft jedes Jahr zahlreiche Fahrzeuge an. Damit dies ordnungsgemäß und wirtschaftlich geschieht, gibt es hierfür klare Vorschriften. Auf eine städtische Ausschreibung kann jeder Anbieter ein Angebot abgeben. Das wirtschaftlichste erhält dann den Zuschlag. So soll Transparenz geschaffen und Unregelmäßigkeiten oder auch Korruption verhindert werden. So weit so gut. Wie kann es aber dann sein, daß statt eines Fahrzeuges für 49.700 Euro sich die Stadt für ein Fahrzeug zum Preis von 68.800 Euro entscheidet?
Transportfahrzeug für Stadtreiniger
Dieser Frage ging der Kreisvorsitzende der Mittelstandsunion (MU) Dr. Markus Schädler, – alarmiert von einem Würzburger Autohändler – nach. Dieser hatte
im guten Glauben an ein faires und transparentes Vergabeverfahren sich an einer Ausschreibung für einen LKW beteiligt. Im vergangenen Jahr beabsichtigten „Die Stadtreiniger“ ein Transportfahrzeug zu beschaffen. Nach dem Leistungsverzeichnis (LV) Nr. 02/12 sollte das Fahrzeug verschiedene Leistungsmerkmale einhalten. Unter anderem wurden in dem LV ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,49 t und eine Zuladung von 3,2 t gefordert.
Mit Datum vom 02.07.2012 gab der Autohändler ein Angebot für einen IVECO-DAILY ab. Das zulässige Gesamtgewicht dieses Fahrzeugs beläuft sich auf 6,7 t und liegt somit deutlich unter dem in der Ausschreibung angegebenen Gewicht. Die Zuladung von 3,2 t wurde durch das angebotene Fahrzeug erfüllt. Das geringere Gewicht des IVECO-Daily erschien dem MU-Vorsitzenden als Vorteil, da damit u.a. ein geringerer Kraftstoffverbrauch verbunden ist.
Weil Fahrzeug zu leicht ist: 20.000 Euro teureres Modell gewählt
Die Stadtverwaltung sah dies zur Verwunderung des Autohändlers anders. Sie teilte mit, dass ein Fahrzeug der 7,49 t-Klasse ausgeschrieben worden sei; hierzu würde der Daily aufgrund seines zu geringen Gewichts nicht gehören. Das vorliegende Angebot, das sich auf einen Gesamtpreis von 49.700 € belief, wurde in der Folgezeit nicht berücksichtigt. Der Zuschlag für das ausgeschriebene Transport-Fahrzeug wurde unserer Kenntnis nach für 68.800 € einem anderen Bewerber erteilt.
Landkreis hat das günstigere Modell angeschafft
Interessant in diesem Zusammenhang ist: der Landkreis ging ganz selbstverständlich davon aus, dass das geforderte zulässige Gesamtgewicht lediglich eine Obergrenze darstellt und daher der IVECO-Daily durch dieses Ausschreibungskriterium nicht von einer Zuschlagserteilung ausgeschlossen werden dürfe. Hierüber hatte Schädler die Stadt vor Zuschlagserteilung informiert. Auch eine Nachfrage bei der DEKRA Automobil GmbH, Würzburg, hat ergeben, dass eine eigene Fahrzeugklasse „7,49 t“ nirgends definiert ist. Auch teilte die DEKRA mit, dass ein Zusammenhang zwischen geringerem Eigengewicht und einer höheren Störanfälligkeit nicht gesehen werden könne.
Schädler: Preisdifferenz nicht nachvollziehbar
Hierzu erklärt Schädler: „Die enorme Preisdifferenz von nahezu 20.000,– € (ca. 40 %) ist für mich nicht nachvollziehbar. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, dass dem deutlich günstigeren Fahrzeug ausschließlich aufgrund des geringeren Gesamtgewichts der Zuschlag versagt wurde. Die Auffassung der Stadtverwaltung und hier namentlich des zuständigen Ordnungsreferenten, wonach sich das Kriterium des zulässigen Gesamtgewichts auf eine bestimmte Fahrzeugklasse beziehe und nicht nur eine Obergrenze darstellen soll, erscheint als höchst fragwürdig. Sie stimmt insbesondere nicht mit dem Verwaltungshandeln außerhalb Würzburgs überein. So hat der Landkreis Main-Spessart am 03.07.2012 ebenfalls ein 7,49 t-Fahrzeug ausgeschrieben und dabei explizit einen IVECO-Daily angefordert hatte.“
Reaktion des Oberbürgermeisters
Schädler hat den Sachverhalt ausführlich dem bisherigen Oberbürgermeister in einem Schreiben geschildert und um Aufklärung gebeten. Oberbürgermeister a.D. Rosenthal weist in seiner Antwort darauf hin, daß „das Fahrzeug im Baustelleneinsatz benötigt wird und daher auf ein robustes Fahrgestellt wert gelegt wird. Insofern wurde im Leistungsverzeichnis ausdrücklich festgelegt: Fahrzeugtyp zulässiges Gesamtgewicht 7.490 kg. Die Firma (…) hat dabei trotz anders lautender Aufforderung nur ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 6.700 kg angeboten. (…) Da das Angebot nicht der Ausschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis entsprach, konnte es aufgrund der vergaberechtlichen Bestimmungen nicht gewertet werden.“
Wurde ein Modell vom Werkleiter favorisiert?
Eine einleuchtende Erklärung sieht anders aus, nicht zuletzt mit Blick auf die Erklärung der DEKRA. Spätestens jetzt fragt man sich, ob die Ausschreibung des
Werkleiters und Ordnungs- und Umweltreferenten Wolfgang Kleiner nicht ganz bewußt auf ein bestimmtes Modell eines bevorzugten Herstellers zugeschnitten wurde. Dann wäre die Ausschreibung zwar korrekt, bei der Erstellung wäre diese aber unzulässiger Weise zugunsten eines Anbieters manipuliert worden. Eine erneute Rückfrage nach den tatsächlich und nicht nur förmlichen Gründen sowie weiteren Einzelheiten zum Vergabeverfahren wurde sowohl vom Oberbürgermeister als auch Werkleiter Kleiner wortgleich wie folgt beantwortet:
„Nach § 7 Ziffer 3 der Informationsfreiheitssatzung ist der Antrag auf Zugang zu Informationen abzulehnen, soweit die begehrten Informationen nach einem Gesetz geheim gehalten werden müssen. Wie ich Ihnen bereits mit E-Mail vom 07.11.2012 mitgeteilt habe, sind gemäß Abschnitt 3 § 22 Ziffer 6 Abs. 1 VOL/A Angebote vertraulich zu behandeln. Zusätzlich unterliegen das Ausschreibungsverfahren sowie die anschließende Vergabe gemäß Art. 52 Abs. 2 Bayer. Gemeindeordnung dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Die von Ihnen begehrten Informationen dürfen daher nicht erteilt werden.“ Hierbei übersahen der OB als auch der Werkleiter, dass die von ihnen zitierte Bestimmung der VOL/A seit Jahren nicht mehr in Kraft ist. Einen Grund, die begehrten Informationen geheim zu halten, kann Schädler daher nicht erkennen.
Abgasnorm nicht eingehalten
Damit aber nicht genug. Im Nachhinein erhielt Schädler Hinweise, wonach das nahezu 40 % teurere Fahrzeug offenbar nicht die ausgeschriebene Abgasnorm einhielt. Im Leistungsverzeichnis gefordert war die höchste Abgasnorm Euro 5-EEV. Die Vergabe soll dagegen für ein Fahrzeug erfolgt sein, dass lediglich die niedrigere Abgasnorm EURO 5 einhält – und damit deutlich mehr Feinstaub emittiert. Auch insofern verweigerte der Umweltreferent jede weitere Auskunft – mit Hinweis auf die seit Jahren nicht mehr gültige Bestimmung der VOL/A.

