Polizeiwagen auf Behindertenparkplatz?

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Würzburg erleben

29. Oktober 2013

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Gestern entdecken wir dieses Bild an unserer Pinnwand. Es ist nicht das erste Foto eines polizeilichen Dienstwagens, das durch das Internet geistert, auf dem man sieht, wie  auf einem Behindertenparkplatz geparkt wird.

Die meisten Fans äußern sich in solchen Fällen empört, wie es denn sein könne, dass sich die Polizei willkürlich auf einen Behindertenparkplatz stelle. Übertroffen würde das nur noch mit einer Blaulichtfahrt in der Mittagspause zu McDonald’s – auch ein sehr hartnäckiges Gerücht.

Wir haben diesen Sachverhalt  an das Polizeipräsidium weitergegeben, die schnell folgende Antwort parat hatte:

„Grundsätzlich wird die Polizei durch den § 35 der Straßenverkehrsordnung (Sonderrechte) von deren Vorschriften befreit, sofern dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Das heißt im Klartext, dass die Polizei befugt ist, auch Behindertenparkplätze in Anspruch zu nehmen, sofern es das Einsatzgeschehen erfordert.“.

In diesem konkreten Fall, bei dem das Polizeiauto am Landratsamt parkt, erkennt man ein solches Einsatzgeschehen nicht zwangsläufig – ist aber auch egal, denn:

„Gezeigt wird ein Streifenwagen, der in einer Parkbox geparkt wurde auf deren Boden das Piktogramm eines Rollstuhlfahrers zu sehen ist. Piktogramme auf der Straße alleinstehend haben keine anordnende Wirkung im Sinne der Straßenverkehrsordnung, sondern dienen lediglich als zusätzlicher Hinweis zu einem bestehenden Ge- oder Verbot.“

 

 

 

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