Diskos dürfen trotz Allerheiligen bis zwei Uhr öffnen

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31. Oktober 2013

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Allerheiligen ist ein stiller Feiertag – wie Karfreitag oder Totensonntag. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind an diesen Tagen verboten. Doch nicht mehr rund um die Uhr: seit Juli dürfen in Bayern Diskotheken in der Nacht zum Feiertag bis zwei Uhr geöffnet haben. Nur an Karfreitag und Karsamstag bleibt der Schutz ganztägig bestehen.

„Feiertagsschutz darf nicht schrittweise ausgehöhlt werden“

Allerheiligen und Allerseelen sind nach den Worten Karl-Peter Büttners, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg, bewusste Termine, an denen sich Christen intensiv mit dem Leben nach dem Tod beschäftigten. „Besonders in unserer hektischen Zeit, wo man an den meisten Tagen nicht zur Ruhe kommt, tut die Stille dem Körper und der Seele gut“, sagt er. Diese Stille werde durch die Lockerung des Tanzverbotes gefährdet. „Wichtig ist, dass der Feiertagsschutz nicht schrittweise total ausgehöhlt wird“. Jeder Christ sollte in der öffentlichen Diskussion Farbe bekennen und herausstellen, welchen Wert der Feiertagsschutz für die ganze Gesellschaft habe. Schließlich seien stille Feiertage keine Bevormundung durch die Kirche, sondern im Interesse aller Menschen. „Da fallen ja nicht nur kirchliche Feiertage darunter, sondern auch der staatliche Volkstrauertag“, erläutert Büttner.

Kirchlicher Jugendreferent Alexander Kolbow über Halloween

 

Ursprung von Allerheiligen

Der Ursprung des Festes Allerheiligen geht zurück bis ins vierte Jahrhundert. Damals wurde – je nach Region – am 13. Mai, am Sonntag nach Pfingsten oder am Freitag nach Ostern der Märtyrer gedacht, also der Christen, die für ihren Glauben gestorben sind. Ludwig der Fromme führte im neunten Jahrhundert in Frankreich den 1. November als Gedenktag ein. Inhaltlich verweist Allerheiligen auf das Osterfest: Gefeiert wird das neue, himmlische Leben, in das die Heiligen gelangt sind und das allen Christen verheißen ist. In der religiösen Praxis ist das Gedächtnis der Verstorbenen, das eigentlich erst am Allerseelentag begangen wird, dennoch Teil von Allerheiligen. Der Allerseelentag am 2. November verschwindet zunehmend aus der öffentlichen Wahrnehmung. Er geht zurück auf Abt Odilo vom französischen Kloster Cluny. Dieser setzte im Jahr 998 das Gedenken aller verstorbenen Gläubigen für alle seinem Kloster unterstellten Klöster auf diesen Tag an.

Evangelische Lesart von Allerheiligen

Auch die evangelische Kirche kennt ein Gedenken der Heiligen. Professor Dr. Martin Nicol, Leiter des Fachbereichs Theologie an der Universität Erlangen, betont gegenüber POW den Unterschied zur katholischen Heiligenverehrung: „Es ist ganz klar: Die sind schon gestorben, sodass man diese nicht um Hilfe bittet.“ In der evangelischen Kirche gelten Heilige nicht als Fürsprecher, sondern als Vorbilder. „Die Leistungen eines Menschen sollten im Blickpunkt stehen, um sich an ihnen orientieren zu können“, erklärt Nicol. Für die evangelische Kirche ist der Tag vor Allerheiligen ein wichtiger Feiertag: Sie erinnert am 31. Oktober an die Reformation.

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