„Schwarzfahrer“ auf der A3 aus dem Verkehr gezogen
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Würzburg erleben
30. November 2013

Symbolbild Würzburg
Bei einer Verkehrskontrolle am Freitagvormittag auf der A 3, Rastanlage Würzburg-Süd, Richtung Nürnberg, wurde von einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried ein Pkw mit österreichischer Zulassung angehalten. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen rumänischen Staatsbürger. Bei dessen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass er Führerschein des Mannes aufgrund richterlichem Beschluss zu beschlagnahmen ist.
Führerschein beschlagnahmt
Gegen ihn läuft in Nordrhein-Westfalen ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Einen Führerschein konnte er den Beamten nicht vorlegen. Stattdessen zeigte er ein Schreiben der niederländischen Behörden aus dem zu ersehen war, dass er seinen Führerschein als gestohlen gemeldet hat. Bei einer Rücksprache mit den Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen wurde bekannt, dass der Führerschein bereits sichergestellt wurde und beim zuständigen Gericht vorliegt. Da der Mann wegen der Führerscheinbeschlagnahme keine Fahrerlaubnis hatte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und seine Reise war zunächst zu Ende.
Pkw nur durch Kurzschließen zu starten
Zusätzlich war der Mann wegen anderer Delikte zu Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Auffällig war, dass der Pkw des Gesuchten nur durch Kurzschließen zu starten war. Außerdem wurde entdeckt, dass die Zulassung und der Haftpflichtversicherungsschutz erloschen waren. Das Fahrzeug wurde aus diesem Grund aus dem Verkehr gezogen und auf einem Parkplatz abgestellt.
Die Tatsache dass kein Fahrzeugschlüssel sichergestellt werden konnte und auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Inhaftierung nicht gegeben waren, nutzte der Mann aus und setzte seine Fahrt einige Stunden später fort. Er fühlte sich offenbar sicher, dass er nicht beobachtet wird. Daraufhin ging er einer Streife der PI Fahndung Passau auf der A 3, in Grenznähe zu Österreich, erneut ins Netz.
Eine weitere Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Passau ist die Folge. Sicherheitsleistungen wegen der begangenen Straftaten konnten in beiden Fällen wegen der Mittellosigkeit des Mannes nicht einbehalten werden. Mittlerweile hat der unbelehrbare Mann die Bundesrepublik Deutschland Richtung Südosteuropa verlassen.

