Landestiftung fördert kulturelle und soziale Vorhaben

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6. Dezember 2013

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Die Bayerische Landesstiftung fördert Projekte mit Fördergeldern vor allem bei baulichen Maßnahmen. Seit der Gründung im Jahr 1972 konnten bereits rund 8.000 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von über 500 Millionen Euro unterstützt werden.

 

Voraussetzungen für die Förderung

Voraussetzung für die Förderung ist dabei, dass es sich um Maßnahmen handelt, die nicht gesetzlich vom Staat erfüllt werden müssen, die also ehrenamtlich erfolgen und die entsprechenden Objekte öffentlich genutzt werden.Im kulturellen Bereich sind dies Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern und Baumaßnahmen bei überregional bedeutsamen nichtstaatlichen Museen, sowie im Sozialen Bauprojekte vor allem in der Alten- und Behindertenhilfe.

Anträge formlos online stellen

Das höchste Beschlussorgan der Bayerischen Landesstiftung ist der Stiftungsrat unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Seehofer. Anträge können formlos gestellt werden. Antragsformulare, sowie die Förderrichtlinien können auf der Homepage der Landesstiftung www.landesstiftung.bayern.de heruntergeladen werden.

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