Autoentzug durch Staatsanwaltschaft

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Würzburg erleben

14. Dezember 2013

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

WÜRZBURG/INNENSTADT. Ein Autofahrer, der seit geraumer Zeit ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, muss zukünftig auch auf seinen Pkw verzichten. Nach der wiederholten Feststellung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ordnete der Staatsanwalt die Einziehung des Fahrzeugs an.

Am Freitag gegen 11:00 Uhr hielten Polizisten in der Pleichertorstraße im Rahmen einer stationären Kontrollstelle einen Hondafahrer an. Sie forderten den 32-jährigen Fahrzeuglenker u. a. auf, seinen Führerschein vorzuzeigen. Der Mann aus dem Landkreis Würzburg hatte das Dokument nicht dabei. Wie auch, schließlich war es ihm vor längerer Zeit entzogen worden. Ein Überprüfung beim Kraftfahrtbundesamt ergab zudem, dass die Dauer des Entzugs noch mindestens bis November 2014 Gütigkeit besitzt.
Weitere Recherchen zu dem 32-Jährigen brachten weitere Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ans Licht. Seit Oktober 2010 bis einschließlich gestern war er insgesamt zehnmal aufgefallen. Allein im laufenden Jahr hatte er es schon auf Anzeigen gebracht. Neun von diesen zehn Fahrten, auch die aktuelle, hatte er mit seinem eigenen Auto vorgenommen.

Diese Tatumstände wurden dem zuständigen Staatsanwalt vorgetragen. Dieser ordnete die Sicherstellung des Pkws mit dem Ziel der Einziehung an. Deshalb wurde der Pkw abgeschleppt. Er wird bis zur endgültigen Entscheidung in polizeilicher Verwahrung bleiben.
Der notorische und bislang offenbar unbelehrbare „Schwarzfahrer“ konnte nach dem Ende der polizeilichen Maßnahmen die Polizeidienststelle als Fußgänger verlassen. Nach Sachlage dürfte er zukünftig ausschließlich auf Schusters Rappen unterwegs sein.

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