Geld für Würzburg: Zuweisungen steigen auf 41 Millionen Euro

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Würzburg erleben

17. Dezember 2013

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Würzburg. Im kommenden Jahr fließen rund 41,9 Millionen Euro staatliche Mittel für Schlüsselzuweisungen an die Stadt Würzburg – knapp eine Million mehr als 2013. Das bedeutet eine Erhöhung um 2,3 Prozent, wie die CSU Abgeordneten Landtagspräsidentin Barbara Stamm und Oliver Jörg sowie die SPD-Abgeordneten im Landtag Volkmar Halbleib und Georg Rosenthal heute mitteilten. Bereits im letzten Jahr waren die Schlüsselzuweisungen für Würzburg kräftig gestiegen.

Schlüsselzuweisungen steigen 2014 um 85 Millionen Euro 

Insgesamt beläuft sich das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs 2014 auf 8,04 Milliarden Euro. Der Zuwachs bei den reinen Landesleistungen (7,51 Milliarden Euro) beträgt 2,6 Prozent gegenüber 2013. „Das ist der höchste kommunale Finanzausgleich aller Zeiten“, betonten Stamm und Jörg. Neben den Schlüsselzuweisungen kommen den Kommunen 2014 insbesondere erneut 100 Millionen Euro allgemeine Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sowie eine Steigerung der Investitionspauschale um 50 Millionen Euro zugute. Bis der Landtag im kommenden Frühjahr über den Nachtragshaushalt 2014 und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2014 entscheidet, stehen die Schlüsselzuweisungen allerdings noch unter Vorbehalt.

 

 SPD-Abgeordnete für bessere Finanzausstattung

Halbleib und Rosenthal weisen darauf hin, dass von 2008 bis 2013 unter Ministerpräsident Seehofer das Volumen des Staatshaushaltes in Bayern um 22,2%, das des kommunalen Finanzausgleichs nur um 18,4% gestiegen ist. „Unser Ziel muss die nachhaltige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Bayern durch eine bessere Finanzausstattung sein.“ so die Abgeordneten. „Gemeinden, Landkreise und Bezirke brauchen mehr finanziellen Gestaltungsspielraum und weniger Zentralismus, um ihre vielfaltigen Aufgaben in der Daseinsvorsorge erfüllen zu können.“

 

Was sind Schlüsselzuweisungen? 

Stichwort Schlüsselzuweisungen: Schlüsselzuweisungen sind zweckfreie Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, die steuer- bzw.  umlageschwachen Gemeinden bzw. Landkreisen zur Stärkung ihrer Finanzkraft zufließen. Bei der Berechnung werden gegenübergestellt auf der einen Seite die Aufgabenbelastung (Ausgangsmesszahl) der Gemeinden bzw. Landkreise und auf der anderen Seite die Steuerkraft (Steuerkraftmesszahl bei Gemeinden) bzw. die Umlagekraft (Umlagekraftmesszahl bei Landkreisen). Die Differenz zwischen Aufgaben und Finanzkraft soll durch die Schlüsselzuweisungen ausgeglichen werden.

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