Wie geht Briefwahl bei den Kommunalwahlen?

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Würzburg erleben

20. Februar 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Am 16. März stehen wieder die Kommunal- und damit die Wahl des Stadtrats und des Oberbürgermeisters an. In den letzten Tagen flatterten daher die amtlichen Wahlbenachrichtigungen in die Haushalte der 103.000 Würzburger Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft. Die weißen Karten bestätigen die Registrierung im Wählerverzeichnis und in welchem Abstimmungsraum in den 119 Wahlbezirken am Sonntag, den 16. März zwischen 8.00 und 18.00 Uhr die Stimme abgegeben werden kann.

 

Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal anwesend sein kann, benötigt einen Wahlschein, um entweder in einem anderen Abstimmungsraum wählen zu gehen oder die beliebte Briefwahl zu nutzen.

Ganz einfach Briefwahlunterlagen betragen

Eine tolle Innovation, um sich die Wahlunterlagen an eine bestimmte Adresse schicken zu lassen, bietet seit diesem Benachrichtigungsschreiben ein QR-Code. Mit einer entsprechenden App für Smartphones oder Tablets lässt sich der Code über die Kamera einlesen, die dahinter gelegte Webadresse auslesen und automatisch zu einem Browserfenster weiterleiten. Die Wohnadresse ist bereits hinterlegt und mit nur einem weiteren Klick kann man sich nun die Briefwahlunterlagen postalisch zukommen lassen. Wer die Unterlagen an eine andere Adresse schicken lassen möchte, muss die entsprechende Felder ausfüllen. Wichtig ist allerdings, dass diese Art nur für die Kommunalwahl möglich ist, nicht aber für eine eventuelle Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl.

Die Briefwahlunterlagen können auch bequem bis zum 13.03.14 um 12.00 Uhr online beantragt werdenallerdings ohne den Vorteil, dass die Adresse vorab ausgefüllt ist und man zwingend die Nummer des Wahlbezirks und die Wählerverzeichnisnummer der Wahlbenachrichtigung bereithalten muss.

Weitere Wege zur Briefwahl

Obwohl die Stadt bei einem digitalen Weg empfiehlt, den obigen Onlinelink zu verwenden, ist der Antrag auf Briefwahl auch mittels einer formlosen E-Mail an wahlen@stadt.wuerzburg.de möglich, sofern der vollständige Vor- und Familienname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und dem Betreff „Antrag auf Briefwahlunterlagen“ hinterlegt sind. Die E-Mails müssen ebenfalls bis zum 13.03.2014, eingehen, um eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen aufgrund der Postlaufzeiten zu garantieren.

Der klassische Weg ist das Ausfüllen des Antrags für die Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Hierzu müssen die persönlichen Angaben  vermerkt werden. Diese Karte ist dann selbst zu frankieren und per Post an das Wahlamt der Stadt Würzburg (Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg) zu schicken oder per Fax  an 0931373844 zu senden.

Die letzte Möglichkeit ist die Abgabe des Antrags durch persönliche Vorsprache im Zimmer 34 des Rathauses. Die Bevollmächtung einer dritten Person ist ebenfalls mit der Karten möglich.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Der Wahlbrief muss übrigens bis zum 16.03.2014, 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der Stadt Würzburg eingegangen sein.

So wird gewählt

Bei der Wahl des Oberbürgermeisters ist eine 1 Stimme und bei der Wahl zum Stadtrat sind 50 Stimmen (entsprechend der Sitzverteilung im Stadtrat) zu vergeben.

Einen Muster Stimmzettel zur Wahl des Oberbürgermeister gibt es HIER

Ein Muster des Stimmzettels zur Stadtratswahl gibt es HIER.

Außerdem erhalten alle Würzburger Haushalte einen Musterstimmzettel zur Stadtratswahl mit einigen Hinweisen, um sich vor der Wahl einen Überblick über die zahlreichen Kandidaten und deren Listenplätze zu machen.

 

Weiter gibt es von Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine  Informationsbroschüre „Kommunalwahl 2014“.

Wer ist wahlberechtigt

In das Wählerverzeichnis der Stadt Würzburg werden automatisch zum Stichtag, 09.Februar 2014, alle Deutschen und alle übrigen EU-Staatsangehörigen aufgenommen, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 16.03.1996 oder früher),
  • seit 16.01.2014 mit melderechtlicher Haupt- bzw. einziger Wohnung in Würzburg gemeldet sind und
  • nicht durch Richterspruch oder aufgrund Vollbetreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kontaktmöglichkeiten bei Rückfragen

Rückfragen können telefonisch an das Wahlamt unter der Telefonnummer: 0931/372620 oder 0931/372755 sowie per Fax über 0931/373844 getätigt werden.

Die Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus, in der Rückermainstraße 2, Zimmer 34, sind ab ca. 21.02.2014:

  • Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (nur Freitag, 14.03.2014, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr)

 

 

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