Fünffacher Mordversuch: Anklage gegen Autobahnschützen steht
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Würzburg erleben
7. März 2014

Symbolbild Würzburg
Er hat über Jahre Angst und Schrecken auf Deutschlands Autobahnen verbreitet und wurde erst durch mühselige Puzzlearbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft gefasst. Der Autobahnschütze entkam den Behörden fast vier Jahre lang. Nun endlich wird dem 58-jährigen Fernfahrer aus der Eifel der Prozess u.a. wegen versuchten Mordes gemacht.
Mit selbstgebauten Schalldämpfer
Die Anklage legt dem Angeschuldigten zur Last, im Zeitraum von September 2009 bis April 2013 von seinem LKW und seinem Privat-PKW aus in insgesamt 169 Fällen andere LKW und PKW beschossen zu haben. Die Beschüsse sollen der Anklage zufolge ganz überwiegend auf Autobahnen erfolgt sein und vornehmlich Autotrans- portern gegolten haben. Zur Tatbegehung soll der Angeschuldigte zwei Waffen mit Kaliber .22 und Kaliber 9 mm mit jeweils selbstgebauten Schalldämpfern verwendet haben.
Frau bei Würzburg in den Hals getroffen
Herausragender Anklagevorwurf ist die Verletzung einer damals 40-jährigen Geschäftsfrau am 10.11.2009 auf der BAB A 3 bei Würzburg. Die Staatsanwaltschaft geht nach den durchgeführten Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte seinerzeit einen von ihm anvisierten Autotransporter verfehlt und stattdessen die ihm entgegenkommende PKW-Fahrerin getroffen hat. Die Frau wurde vom Projektil durch die Scheibe der Fahrertür in den Hals getroffen und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Zudem lenkte die Geschädigte ihr Fahrzeug infolge des Treffers in die Leitplanke, wodurch ein zusätzlicher Sachschaden in Höhe von etwa 4.000 € entstand.
Heimtückisch gehandelt
Nur durch glückliche Umstände behielt die Geschädigte weder aus dem Schusstreffer noch aus dem Unfall bleibende körperliche Schäden zurück. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten neben gefährlicher Körperverletzung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Verstoß gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung hier auch versuchten Mord vor. Der Angeschuldigte habe heimtückisch gehandelt und bei Schussabgabe die Risiken eines Fehlschusses und die damit ver- bundenen Gefahren für Leib und Leben anderer bis hin zu tödlichen Geschehensabläufen zumindest billigend in Kauf genommen.
In vier weiteren Fällen lautet der Tatvorwurf gleichfalls auf versuchten Mord. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist auch in diesen Fällen davon auszugehen, dass der Angeschuldigte aufgrund der konkreten Verkehrssituationen und der hohen Risiken bei Schussabgabe die tödliche Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen hat, auch wenn durch die Projektile selbst keine Personen verletzt worden waren. Zwei Personen hatten Schnittverletzungen durch splitterndes Glas erlitten.
In den verbleibenden Fällen sind jeweils Sachschäden entstanden. Der Anklagevorwurf lautet hier auf versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Vergehen nach dem Waffengesetz.
Hervorragende Zusammenarbeit führte zum Erfolg
Die Ermittlungen gegen den damals noch unbekannten Täter waren im Oktober 2012 auf polizeilicher Seite durch das Bundeskriminalamt übernommen worden. Grundlage waren zwei Sammelverfahren der Staatsanwaltschaften Koblenz und Würzburg zu Beschüssen mit Kaliber 9 mm bzw. Kaliber .22. Nach Verdichtung der Täterhinweise waren die beiden Sammelverfahren im Hinblick auf den Fall der bei Würzburg verletzten Autofahrerin in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg zusammengeführt worden.
Als Ergebnis der hervorragenden Zusammenarbeit der Polizeidienststellen unter Federführung des BKA und beider Staatsanwaltschaften konnte der Angeschuldigte, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet, am 23.06.2013 auf Grundlage eines zuvor von der Staatsanwaltschaft Würzburg erwirkten Haftbefehls des Amtsgerichts Würzburg festgenommen werden. Die beiden mutmaßlichen Tatwaffen und passende Munition wurden in seinem Besitz aufgefunden und sichergestellt.
Pauschales Geständnis des Angeklagten
Der anwaltlich vertretene Angeschuldigte hat im Ermittlungsverfahren Angaben zur Sache gemacht und pauschal eingeräumt, mit den bei ihm aufgefundenen Waffen aus Verärgerung über andere Verkehrsteilnehmer in der vorgeworfenen Art und Weise geschossen zu haben. Es sei jedoch nie seine Absicht gewesen, Personen zu verletzen.
Über die Zulassung der Anklage und über etwaige Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung, die nicht vor Frühsommer 2014 in Betracht kommen dürfte, ist noch nicht entschieden.
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