Alkohol und Drogen: Polizei zieht einige Autofahrer aus dem Verkehr

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Würzburg erleben

8. März 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

LENGFELD. Am Samstag Morgen, gegen 05:00 Uhr, wurde in der Gattingerstraße eine Fahrt unter Einfluss alkoholischer Getränke unterbunden.

Ein 23-Jähriger aus dem Raum Nürnberg wurde auf dem Fahrersitz seines noch geparkten Pkw von einer Streife angetroffen. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,24 Promille. Da dem jungen Mann bewusst war, dass er aufgrund dieses Alkoholwertes nicht mit seinem Pkw am Straßenverkehr teilnehmen darf, wurde sein Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Nachdem er wieder fahrtüchtig war, wurde ihm der Zündschlüssel ausgehändigt und er konnte die Heimfahrt ins geliebte Mittelfranken antreten.

48-Jährige muss Autoschlüssel abgeben

SANDERAU. Freitag Nacht, kurz nach 24 Uhr, konnten die Beamten der Würzburger Polizei eine betrunkene Autofahrerin aus dem Verkehr ziehen.

Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei der 48-Jährigen Würzburgerin deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen. Ein Alkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 0,92 Promille. Bei einem späteren gerichtsverwertbaren Test in der Dienststelle erhöhte sich der Wert auf 1,12 Promille, weshalb eine Blutentnahme angeordnet werden musste. Die Dame musste somit nicht nur kurzfristig ihren Fahrzeugschlüssel abgeben, sondern wird auch langfristig auf ihren Führerschein verzichten müssen.

Unter Drogen Auto gefahren

INNENSTADT. Mit Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss wurde am Freitag Nachmittag, gegen 16:30 Uhr, ein 20-Jähriger in der hiesigen Dienststelle einer Blutentnahme unterzogen.

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurden bei dem Fahrzeugführer aus dem Landkreis Würzburg mehrere Anzeichen auf Drogenkonsum festgestellt. Insbesondere ein vor Ort durchgeführter Koordinationstest wies auf die Einnahme berauschender Mittel hin. Zur Feststellung von berauschenden Substanzen im Körper, wurde eine Blutentnahme durchgeführt und das Blut zur Untersuchung an die zuständige Rechtsmedizin weitergeleitet.

Sollten sich der Verdacht bestätigen, erwartet den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art von einem Monat.

 

 

 

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