"Das ist Töten auf Verlangen"

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Würzburg erleben

14. März 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

„Brennpunkt“ im Würzburger Juliusspital zur Frage „Brauchen Kinder Sterbehilfe?“ – Professorin Dr. Monika Führer vom Kinderpalliativzentrum am Klinikum der Universität München plädiert für Palliativmedizin.
Klare Botschaft beim „Brennpunkt“ im Würzburger Juliusspital: „Aktive Sterbehilfe darf nicht sein. Das ist Töten auf Verlangen. Da spreche ich mich ganz klar dagegen aus.“ Die Referentin Professorin Dr. Monika Führer vom Kinderpalliativzentrum am Klinikum der Universität München fand deutliche Worte beim Diskussionsabend „Brauchen Kinder Sterbehilfe? Kinderpalliativmedizin – eine Antwort auf die Sterbehilfediskussion!?“ am Donnerstagabend, 13. März. Eingeladen hatten die Katholische Akademie Domschule, die Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit der Stiftung Juliusspital Würzburg sowie die Robert-Kümmert-Akademie.

Etwa 3500 Kinder und Jugendliche sterben jährlich

Es war ein nachdenklicher „Brennpunkt“, hoch aktuell wie brisant, mit einer höchst sachkundigen Referentin und einer ruhigen Debatte, besucht vor allem von Frauen, die die übergroße Mehrheit unter den rund 60 Zuhörern bildeten. Im Hintergrund des Abends stand die aktuelle Entwicklung in Belgien, wo kürzlich die aktive Sterbehilfe für Kinder legalisiert wurde. Aktive Sterbehilfe heiße, dem Kind ein Medikament zu geben mit dem Ziel, es zu töten, unterstrich Führer, die als Oberärztin am Dr. von Haunerschen Kinderspital in München wirkt. „Wir haben nicht die Aufgabe zu töten. Wir haben die Aufgabe, das Leiden zu lindern“, sagte die Kinderärztin in ihrem klaren Plädoyer für Kinderpalliativmedizin, die nach ihren Worten handfeste Medizin ist. Schwerstkranke Kinder seien heute noch immer nicht gut versorgt. „Wir müssen lernen, es besser zu machen, aber ganz sicher nicht, das Leben zu beenden.“

Nach den Worten Führers sterben in Deutschland jährlich zirka 3500 Kinder und Jugendliche an schweren Erkrankungen, die Mehrzahl in den ersten Lebensjahren. Fast 90 Prozent der Kinder stürben zuhause, wo für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf besondere palliative Versorgung bestehe. Bundesweit benötigten rund 20.000 Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen und ihre Familien eine umfassende medizinisch-pflegerische und psychosoziale Hilfe. Durch eine palliative Versorgung verbessere sich die Lebensqualität der Kinder und deren Eltern massiv, verdeutlichte Führer. Alle medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen orientierten sich am Therapieziel der Leidenslinderung. Sie müssten durch den Arzt indiziert sein und bedürfen der Einwilligung des Kindes oder, falls dieses nicht einwilligungsfähig ist, der Eltern.

„Angst, etwas falsch zu machen“ als Hürde

Eine große Hürde für Eltern sei die Last der Verantwortung, die Angst, etwas falsch zu machen, die Angst vor einem Ersticken, Verdursten oder Verbluten ihres kranken Kindes. Sie suchten Antworten auf Fragen zur Diagnose und Prognose: „Was kommt da auf uns zu? Wie wird unser Kind sterben?“ Gespräche zur Prognose gehören laut Führer zur ethischen Pflicht des Arztes, werden aber oft vermieden. „Wir müssen auch das Wort Sterben aussprechen. Kinder haben ein Recht auf aufgeklärte Eltern“, unterstrich die Palliativmedizinerin. Ärzte könnten den Eltern Angst nehmen und diese entlasten. „Es geht immer um Eltern und Kind.“

Gibt es Jugendliche die aktive Sterbehilfe einfordern? Führers Antwort: „Ich bin noch nie von Jugendlichen gefragt worden.“ Fragen nach dem Sterben hätten dagegen überhaupt nichts mit aktiver Sterbehilfe zu tun. Kinder spürten, wenn die Kraft zu Ende gehe. „Mein Engel soll mich holen“, zitierte Führer eine 15-Jährige. Wichtig sei es in dieser Phase, Kinder und Jugendliche mit ihrer Angst nicht allein zu lassen und ganz authentisch zu sein: „Wir sind immer wieder als Menschen gefordert. Das Wichtigste in der Kinderpalliativmedizin ist das Zuhören.“ Froh sei sie darum, dass aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten ist. „Aber wir dürfen junge Menschen auf ihrem Weg in den Tod begleiten und können lebensverlängerte Maßnahmen aufgrund einer Änderung des Therapieziels einstellen oder nicht einleiten“, betonte Führer. Die Begriffe aktive Sterbehilfe und passive Sterbehilfe gelte es hier genau zu unterscheiden.

Weitere Informationen im Internet unter www.home-muenchen.de.

 

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