Offensichtlich fahruntauglicher Autofahrer versucht Kontrolle auf A 3 zu entgehen
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Würzburg erleben
17. März 2014

Symbolbild Würzburg
WÜRZBURG. In der Nacht zum Montag haben Beamten der Autobahnpolizei bei einer Kontrolle in der Rastanlage Würzburg-Süd die Weiterfahrt eines augenscheinlich unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrers unterbunden und eine geringe Menge Rauschmittel sichergestellt.
Vollbesetzt und zugedröhnt
Gegen 01:30 Uhr hatten die Autobahnpolizisten einen in Italien zugelassenen und mit fünf Personen besetzten Pkw ins Visier genommen und wollten das Fahrzeug und dessen Insassen an der Tankstelle der Rastanlage überprüfen. Als sie sich dem Fahrzeug näherten, verschwand der 21-jährige Fahrer hastig im Kassenraum, um sich offensichtlich vor den Polizisten zu verstecken. Allerdings hatte er wohl nicht mit der Präsenz weiterer Streifen gerechnet. Schnell waren noch eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei und der Polizeiinspektion Würzburg-Land zur Stelle. Sie schnappten sich den jungen Mann und stellten bei ihm drogentypische Auffälligkeiten fest. Auch ein Test wies auf den Konsum von Cannabisprodukten hin. Eine Blutentnahme folgte.
Geringe Mengen Rauschgift sichergestellt
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs versuchte der Beifahrer durch ein Ablenkungsmanöver zu verhindern, dass die Ordnungshüter intensiver nachschauten. Er übergab freiwillig ein Rauschgiftutensil, das in der Ablage der Beifahrertür deponiert war. Davon unbeeindruckt setzten die Beamten ihre Suche nach verbotenen Substanzen fort und fanden ein Tütchen mit zwei Gramm Marihuana, das dem Fahrer zugeordnet werden konnte. Zu guter Letzt entdeckten sie im Gepäck eines 18-jährigen Mitfahrers eine Box mit Psilocybinpilzen und etwas Marihuana, das er in seiner Bekleidung versteckt hatte.
Gegen die beiden jungen Männer wird nun wegen des Drogenbesitzes und gegen den Fahrer zudem wegen des Verdachts einer Fahrt unter Drogeneinfluss ermittelt. Da sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, wurde eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe einbehalten. Keiner der Mitinsassen war fahrtauglich. Die Fahrt durfte deshalb erst nach mehreren Stunden Zwangspause, nachdem die berauschende Wirkung abgeklungen war, fortgesetzt werden.

