Kommunalwahlen 2014: Was verdienen Würzburgs Politiker?

Anzeige

Würzburg erleben

18. März 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Am Sonntag waren die Kommunalwahlen, der Stadtrat und der Oberbürgermeister wurden dabei gewählt. Habt ihr euch auch schon immer mal gefragt, wie viel denn ein Mitglied des Stadtrats oder der OB höchstpersönlich verdient? Diese und noch einige andere Fragen, beantworten wir euch in diesem Artikel.

Die einzelnen Verdienste

Fraktionen: pro Mitglied und Monat 223,54€ für Fraktionssitzungen, Verwaltungsaufwand, Geschäftsführung und nachgewiesene Personalausstattung.

Stadtratsmitglieder: monatliche Aufwandsentschädigung (ohne Aufsichtsratposten) 793,14€, Sitzungsgeld pro Sitzung 21€ (beruflich selbstständige erhalten zusätzlich pro angefangene Sitzungsstunde 21€) und Fraktionslose erhalten eine Aufwandsentschädigung von 45€.

Fraktionsvorsitzende: doppelte monatliche Aufwandsentschädigung von 1586,28€ plus eine monatliche Verwaltungspauschale pro Fraktionsmitglied von 11€

Oberbürgermeister: wird monatlich nach der Besoldungsgruppe B8 mit 9419,44€ vergütet, zusätzlich ein Familienzuschlag (verheiratet 123,58€, 1. Kind 229,26€, 2. Kind 334,94€, 3. Kind 662,49€, 4. Kind und jedes weitere Kind 327,55€99), zusätzlich Aufwandsentschädigung von 1323,63€.

Bürgermeister: Aufwandsentschädigung in Höhe von 3990,34€.

Aufsichtsratmitglied in WVV (Konzern und Gesellschaften): Aufwandsentschädigung für normales Aufsichtsratsmitglied 300€, für stellv. Aufsichtsratvorsitz 450€ und 600€ für Aufsichtsratsvorsitz.

Was macht der Stadtrat eigentlich?

Eine Geschäftsordnung regelt die Aufgaben des Stadtrats, die beispielsweise wirtschaftliche, finanzielle, städtebauliche, soziale und kulturelle Angelegenheiten der Stadt umfassen. Durch verschiedene Ausschüsse wird dem Stadtrat viel Arbeit abgenommen. Der Stadtrat entsendet die Stadträte in die vielen Ausschüsse und Gremien, wie z.B den Bau- und Ordnungsausschuss, den Behindertenbeirat, den Jugendhilfeausschuss, den Radverkehrsbeitrag, denSozialbeirat und das ist nur eine sehr kleine Auswahl. Wie viele dieser Ausschüsse es gibt und dass sich der Stadtrat nicht bloß einmal im Monat zur öffentlichen Sitzung trifft, bekommt ein großer Teil der Öffentlichkeit oft gar nicht mit.

Wie viele Leute sitzen denn im Stadtrat?

50 Stadträte sind in Bayern für eine Stadt in der Größenordnung von Würzburg gesetzlich vorgeschrieben. Für 50 Sitze darf der Wähler dann auch 50 Stimmen vergeben, aber er muss nicht. Alles unter 50 Stimmen ist genauso gültig, nur mehr als 50 dürfen es nicht sein. Bei der Wahl zum Oberbürgermeister hat jeder Wähler dagegen auch nur eine Stimme.

Wie lange ist die Wahlperiode?

Der Bürgermeister bekleidet sein Amt ab dem Zeitpunkt für sechs Jahre, an dem der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis veröffentlicht. Die Stadträte nehmen ihr Amt erst am 1. Mai auf, da alle gewählten Kandidaten erst angeschrieben werden müssen, ob sie denn das Amt wirklich antreten wollen und darauf auch antworten müssen. Lehnt der Kandidat aus irgendwelchen Gründen ab, dann bleiben die Stimmen der Liste erhalten und der Nächst-Platzierte der Partei oder Gruppierung rückt nach.

Was ist eine Fraktion und wo kommen die anderen Bürgermeister her?

Eine Fraktion besteht aus mindestens 3 Mitgliedern einer Partei oder Wählergruppe, was neben einem eigenen Fraktionsgeschäftszimmer auch finanzielle Vorteile bringt. Auch einzelne Stadtratsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen, aber auch hier gilt, eine Fraktion muss mindestens 3 Mitglieder umfassen.

In der ersten öffentlichen Sitzung des neuen Stadtrats wird der Eid oder das Gelöbnis geleistet. Der zweite und dritte Bürgermeister stellen die Vertreter des Oberbürgermeisters da und werden, sobald der Stadtrat feststeht, aus den Reihen des Stadtrats gewählt.

Und was macht nun ein OB?

Der Bürgermeister hat den Vorsitz im Stadtrat und den dazugehörigen Ausschüssen, er ist praktisch der Chef der Verwaltung im Rathaus. Die Beschlüsse des Stadtrats werden durch ihn vollzogen und er kann weiters dringende Anordnungen treffen,  hat Vetorecht und kann unter Umständen auch Beschlüsse reklamieren.

Desweiteren gibt es noch fünf berufsmäßige Stadträte, die Referenten. Sie werden vom Stadtrat für sechs Jahre gewählt und sind für bestimmte Geschäftsbereiche, die Referate, zuständig. Diese Referate sind Finanzen und Personal, Umwelt und Kommunales, Kultur, Sport und Schulen, Bau sowie Soziales.

 

Banner2
Topmobile2