Schausteller vs. Stadt: Nicht jeder darf an Fasching Wein oder Bratwurst verkaufen
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Würzburg erleben
27. März 2014

Symbolbild Würzburg
Wenn 120.000 Menschen durch die Stadt ziehen, schreien Bratwurst-Verkäufer, Crepes-Maker oder Cocktail-Shaker bei der Stadt Würzburg ganz laut: „Ja, ich will“. So wie auch in diesem Jahr wieder – zum Faschingsumzug. Die Stadt konnte sich vor Anfragen kaum retten: Der Verlockung, in drei Stunden das Geschäft ihres Lebens zu machen, konnte offenbar kaum ein Gastronom aus der Umgebung widerstehen. Genau hier prallen die Sichtweisen dann allerdings aufeinander: Stadt vs. Schausteller, Schausteller vs. Stadt.
„Warum dürfen andere verkaufen, ich aber nicht?“
Etliche verärgerte Gastronomen und Schausteller haben uns deshalb empörte Mails geschrieben. Darin stand: „Wie kann es sein, dass manche hier verkaufen dürfen und ich nicht?“ Dazu haben wir auch Bilder bekommen, die das beweisen sollen. Hülya Düber, Rechtsrätin der Stadt, entgegnet im eigens hierfür angesetzten Gespräch mit uns: „Wir bekommen für die Zeit des Faschingsumzuges etliche Anfragen. Das ist logisch, weil man in der Zeit gut Geld verdienen kann – also ist das auch völlig legitim. Wenn aber 120.000 Menschen durch die Stadt laufen, können wir nicht einfach die ganze Stadt mit Ständen zustellen“. Die Sicherheit ist es, die dagegen spricht. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege müssen freigehalten werden.
Fasching ist Ausnahmezeit
Dass sich gleich mehrere Schausteller beschwert haben, liegt daran, dass nur vier Stände den Zuschlag bekommen und während des Faschingszuges überhaupt verkaufen dürfen. Alle anderen (und das ist folglich die Mehrheit) gehen leer aus. Grund dafür ist die Marktsatzung: Bei Sonderveranstaltungen – und da gehört Fasching mit dem Faschingszug dazu – erlaubt die Stadt demnach nur zwei Verkaufsstände am oberen Markt und zwei auf dem Dominikanerplatz. Die dürfen dann allerdings nicht extra nur für die Zeit des Umzugs dort stehen und verkaufen, sondern sechs Tage lang – von Dienstag bis Donnerstag. Wenn ein Schausteller also den Luxus von 120.000 potenziellen Kunden haben möchte, muss er in Kauf nehmen mehr als für diese drei Stunden am Sonntag an der Strecke zu stehen und zu verkaufen. „Natürlich könnten wir sagen: Heute verkauft jemand Crepes, morgen übernimmt ein anderer Bratwurststand und übermorgen noch ein anderer – aber das bekommt man in dieser kurzen Zeit nicht hin. Das ist logistisch unmöglich“, erklärt Düber die Gründe. Nur bei den ansässigen Gastronomien läuft es anders. Alle Gastronomien, die entlang der Zugstrecke liegen, dürfen in dem Zeitraum, in dem die Narren in Scharen vorbeiziehen und Helau rufen, verkaufen.
Preise, Angebote oder Attraktivität sind ausschlaggebend
Warum es am Ende dann allerdings genau die vier Stände werden, die den Zuschlag erhalten, ist für manche Schausteller nicht nachvollziehbar. Warum soll denn der eine „besser“ sein als der andere? Ohne Überblick sei diese Frage verständlich, allerdings wehrt sich die Stadt dagegen: „Wir haben klare Kriterien, wer wann wo und vor allem warum stehen darf“, sagt Düber. „Wenn sich ein Geschäft bewirbt, das doppelt so groß ist, als die vorgegebenen Maße, fällt es zum Beispiel im Vorfeld schon raus.“ Neben der Größe sind die Kriterien außerdem „Bekannt/Bewährt“, das optische Erscheinungsbild fällt dort mit rein und vor allem: Wer bietet was für welchen Preis an? Welche Angebote gibt es sonst, wie groß und vielfältig ist das Sortiment? Außerdem geht es dabei um den Stand an sich: Wann wurde er gebaut und wann renoviert? Brennen an der Hütte LED-Lampen oder andere Lichter?
Die Stadt bewertet diese Kriterien dann mit Punkten von 0 bis 5. Der mit den meisten Punkten bekommt den Zuschlag. „Wir fahren auch regelmäßig auf andere Märkte und gucken uns das Geschäft an. Wir schauen wie es von den Besuchern angenommen wird. Das ist für uns ganz wichtig, wenn die Besucherzahlen dadurch steigen, aber natürlich auch für die Schausteller, weil sie damit Geld verdienen wollen“, erklärt Düber.
Absagen durch Begründungen transparent
Stände, die nicht zugelassen werden, bekommen eine offizielle Absage. „Es ist logistisch nicht möglich 400 Bescheide zu basteln. In der formellen Absage steht aber auch drin, dass wenn jemand gegen diese Absage gerichtlich vorgehen will, wir ihm innerhalb von zwei Wochen nach der Rückmeldung einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuschicken, der eine Klage zulässt. Jedem steht also frei, das juristisch prüfen zu lassen“ sagt die Rechtsrätin. Johann Obermeier, Leiter des Ordnungsamtes, legt Wert darauf, dass das Verfahren für jeden transparent und ersichtlich ist. Die Schausteller kriegen bei einer Absage genau mitgeteilt: „Du hast in der Kategorie Preis-Leistung 2€ verlangt und ein Mitbewerber nur 1€ und dann kriegst du da eben nur 2 Punkte und der Mitbewerber 4 Punkte.“
Schaustellersprecher zufrieden
Die Stadt hat also in Satzungen und Richtlinien festgelegt, was bei einer Sonderveranstaltung wie Fasching überhaupt möglich ist. Bei aller Enttäuschung von Schaustellern über eine Absage, steht trotzdem die Sicherheit im Vordergrund. Bei 120.000 Leuten ist eine Panik nicht ausgeschlossen und wenn dann Fluchtwege durch Stände zugestellt sind, wird es also nicht nur für die Stadt problematisch. Eines ist eben Fakt: Fasching ist Ausnahmezeit. Und Ausnahmezeiten erfordern besondere Regeln – auch wenn die nicht immer erfreulich sind für Gastronomen und Verkäufer. Werner Baumeister, Pressesprecher der Schausteller, zeigt bei facebook Verständnis für den Ärger, bestätigt aber gleichzeitig die Aussagen der Stadt: „Im Vergleich zu anderen Städten geht es in Würzburg bei der Vergabe von Ständen sehr geregelt und transparent zu.“
Nicht nur an Fasching gibt’s Essen und Trinken. Auch über das Jahr verteilt und beim Weindorf oder dem Frühjahrs-Volksfest, das am kommenden Samstag beginnt, gibt es einige Hütten und Stände. Mehr dazu hier.

