Weindorf, Kickers-Pavillon, Weihnachtsmarkt: Wer darf wann wo stehen?

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Würzburg erleben

27. März 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Fasching ist vorbei, das Frühjahrs-Volksfest auf der Talavera steht vor der Tür – und damit nicht nur Karussells, sondern auch ne Menge Stände und Hütten mit Essen und Trinken. Ähnlich wie beim Fasching ist es auch hier: Die Anfragen übersteigen oft die Plätze, die die Stadt oder auch private Veranstalter anbieten können.

Beispiel: Weihnachtsmarkt

Am besten deutlich wird das am Weihnachtsmarkt, einem von vielen städtischen Veranstaltungen (wie es bei privaten Veranstaltungen aussieht, folgt weiter unten). Es gibt Bewerbungen en masse, sagt Johann Obermeier, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Würzburg. „Beim Weihnachtsmarkt ist es ganz typisch: Wir könnten unzählige Bratwurst- und Glühweinstände zulassen. Der Weihnachtsmarkt soll aber ein Markt bleiben, deswegen lehnen wir das ab.“ Dabei unterstützt ihn Hülya Düber, Rechtsrätin und Leiterin des Fachbereichs Baurecht der Stadt:  „Wir wollen nicht nur Alkohol ausschenken und vier Wochen Party machen.“

An jedem 5. Stand gibt es Essen oder Trinken

Deswegen gibt es Quoten. 8 von 100 Stände auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen Glühwein, 6 bis 7 Stände bieten etwas Essbares an. Damit kommen 15 von 100 Stände aus dem Verpflegungsbereich. „Die Quoten haben sich bewährt und sind mittlerweile ziemlich fest“, sagt Obermeier. Trotzdem gibt es kleine Verschiebungen. Beim Frühjahrsvolksfest wurde zum Beispiel ein Grünstreifen dazu genommen und die Quoten dann entsprechend angepasst. Weil es so viele Anfragen für „Fressstände“ gibt, läuft die Auswahl nach einem Kriterienkatalog ab: Bekannt/Bewährt, Attraktivität, Renovierung, Baujahr, Sortiment, Preis-Leistung, Barrierefreiheit und sogar Umweltfreundlichkeit entscheiden über die Stände.

Weindorf und Weinparade entscheiden selbst 

Während bei städtischen Veranstaltungen alles über die Stadt läuft, hält sie sich bei privaten Veranstaltungen in Würzburg (fast) ganz raus –  so wie zum Beispiel beim Weindorf oder auch der Weinparade. Der Marktplatz wird den Festwirten als „öffentliche Fläche“ komplett zur Verfügung gestellt. Die Betreiber müssen dann nach eigenen Kriterien entscheiden, wieviele Bratwürste oder wieviel Bier sie verkaufen lassen. Die Aufgabe der Stadt: Sie überwacht die Veranstaltung, entscheidet über die Zahl der Security-Kräfte und legt fest, wann das Event beginnt und wann es zu Ende sein muss.

Was ist mit dem 3X3-Pavillon oder Cafés am oberen Markt?

Wenn es um Stände geht, die nicht in ein Event eingebettet sind, dann vergibt die Stadt auch öffentliche Flächen an externe private Verkäufer oder Stände – wie zum Beispiel aktuell den Kickers-Pavillon auf dem Marktplatz. Hier geht es zwar nicht nach einem „strengen Bewerberverfahren“, trotzdem ist auch hier klar geregelt, wie es funktioniert: Die Flächen werden vergeben „im Rahmen der allgemeinen, städtischen Richtlinien zur Sondernutzung von öffentlichen Flächen“. Konkret heißt das: Die Stadt legt den Preis fest und entscheidet, was der Betreiber darf und was er nicht darf. „Die Cafés, Blumenläden etc. stellen Anträge für die Zeit vom 1. März bis Ende November – das läuft bei uns dann als Sondernutzungserlaubnis“, sagt Düber. Die Stadt macht auch hier wieder Vorgaben, die vor allem im Bereich der Sicherheit liegen, also Rettungswege, genug freier Platz für Fußgänger, Feuerwehrzufahrten usw.

Anträge nehmen zu

Die öffentlichen Flächen sind nach einem Belegungsplan koordiniert – der wird seit den vergangenen Jahren immer voller, sodass die Stadt längst nicht alle Anträge, die ihr auf den Tisch flattern, annehmen kann. Die Nachfrage übersteigt auch hier häufig das Angebot bzw. die Möglichkeiten.

Riesig war die Nachfrage dieses Jahr auch mal wieder beim Fasching. Nicht nur dass 120.000 Narren unterwegs waren – entsprechend extrem war auch die Nachfrage nach Ständen – mehr dazu hier.

 

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