Bürgerentscheid zum A3-Tunnel

Anzeige

Würzburg erleben

9. April 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Am 13. April heißt es schon wieder Wählen für die Würzburgerinnen und Würzburger. Es geht um das Bürgerbegehren „A3-Ausbau – nur mit Würzburg-Tunnel!“.

Die Autobahndirektion hat die Genehmigung, eine Trogtrasse um den Heuchelhofberg herum zu bauen, welche von der Stadt Würzburg mit finanziellen Mitteln in Höhe von 2,9 Millionen Euro unterstützt wird. Doch viele Bürger zeigen sich mit dieser Maßnahme seit Monaten unzufrieden und haben deshalb den Verein „Umwelt- und Gesunheitsinitiative Würzburg Tunnel e.V.“ gegründet. Mittels einer Unterschriftensammlung wurde ein Bürgerentscheid gefordert und da mehr das erforderliche Quorum von 5% erreicht wurde, wird dieser nun am 13.04 durchgeführt.

Tunnel statt Trog

Statt der Trogtrasse soll ein Tunnel unter dem Heuchelhofberg durch gebaut werden. Laut „Würzburg Tunnel e.V.“ könnte man dadurch die Feinstaubbelastung in der Stadt senken, Lärm mindern, die Bauzeit verkürzen und den alten Autobahnteil der Natur zurückgeben – und das bei vertretbaren Kosten, die die des Trogs angeblich nicht übersteigen sollen.

Die Stadt hat jedoch keine Entscheidungsrechte in Bezug auf den Ausbau der A3. Sollte das Bürgerbegehren für den Bau des Würzburger Tunnel ausfallen, dann heißt das allerdings nicht, dass dieser Bau auch stattfinden wird. Es bedeutet lediglich, dass die Stadt dann Maßnahmen ergreift um die Errichtung des Tunnels zu verwirklichen und versuchen werde, von den Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 2,9 Millionen Euro freizukommen.

Autobahndirektion will Trog bauen

Ob dieser Bürgerentscheid, egal wie er ausgeht, nun Einfluss auf die Baumaßnahmen haben wird, ist fraglich. Die Autobahndirektion kündigte gegenüber der Main Post an, die Bauarbeiten auf Grundlage der Trog-Pläne weiterzuführen, völlig unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids. Die Autobahndirektion selbst hat bereits 10 Millionen Euro in die Vorbereitung des Trogbaus investiert und Aufträge in Höhe von 90 Millionen Euro vergeben.

Zusammenfassung des Planfestellungsverfahren

Die Autobahndirektion hat sich in einem Schreiben an die „Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr“ gewandt und in diesem das Planfeststellungsverfahren zusammengefasst. Hier ein Auszug aus dem Schreiben:

Planfeststellungsverfahren

In dem im April 2008 eingeleiteten Planfeststellungsverfahren für die Katzenbergtunneltrasse wurde der Trassenfindungsprozess erneut, diesmal aus genehmigungsrechtlicher Sicht, auf den Prüfstand gestellt. Die in den Planfeststellungsunterlagen dargestellte mehrstufige Herleitung der Katzenbergtunneltrasse als Vorzugsvariante, die auch im Erörterungstermin ausgiebig und teilweise kontrovers diskutiert wurde, wurde im Beschluss der Planfeststellungsbehörde vom 17.12.2009 vollumfänglich bestätigt.

Der Stadtrat von Würzburg, der im Verfahren beteiligt war, hat der Planfeststellung mit großer Mehrheit zugestimmt. Ergänzend zu den rechtlich vorgeschriebenen Verfahrensschritten (öffentliche Auslegung, Erörterungstermin, etc.) fand als weitere Bürgerinformationen am 17.06.2008 eine Bürgerversammlung in Heidingsfeld statt.

Klageverfahren am BVerwG

Auch in der mündlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht im Februar 2011 war der Trassenfindungsprozess das Schwerpunktthema. An zwei Verhandlungstagen wurden die Vor- und Nachteile der in die engere Wahl kommenden Trassen intensiv erörtert. Mit dem Urteil vom 03.03.2011 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Trassenwahl fehlerfrei erfolgt ist.

Zusammenfassung

  • Die gewählten Gremien der Stadt Würzburg haben der Trassenfindung und auch der Planfeststellung mit großer Mehrheit zugestimmt.
  • Das Bündnis „Ja zum Tunnel! Für den Ausbau der A3“ und andere Würzburger Organisationen haben der Katzenbergtunnelvariante zugestimmt.
  • Die Planfeststellungsbehörde hat den Trassenfindungsprozess im Planfeststellungsbeschluss bestätigt.
  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen und den Trassenfindungsprozess ebenfalls bestätigt.

Abschließend ist festzustellen, dass die im Verlauf des Planungsprozesses von der Straßenbauverwaltung und der Stadt Würzburg unter Einbeziehung renommierter Ingenieurbüros gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse nach wie vor Gültigkeit haben und eine tragfähige Grundlage für die Entscheidung zugunsten der Katzenbergtunneltrasse darstellen.

Hinweise zum Bürgerentscheid

Etwa 103.000 Würzburger Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder anderer EU-Staatsangehörigkeit sind zur Abstimmung aufgerufen. Dazu ist das
Abstimmungsgebiet der Stadt Würzburg in 61 Abstimmungsbezirke aufgeteilt. Bei der Abstimmung zum Bürgerentscheid ist eine 1 Stimme zu vergeben.

In das Abstimmungsverzeichnis der Stadt Würzburg werden alle Deutschen und alle übrigen EU-Staatsagehörigen aufgenommen, die am Abstimmungstag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 13.04.1996 ode früher),
  • seit 13.02.2014 mit melderechtlicher Haupt- bzw. einziger Wohnung in Würzburg gemeldet sind und
  • nicht durch Richterspruch oder aufgrund Vollbetreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Hinweis Abstimmungsbenachrichtigungskarten:

Wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, bekam zwischenzeitlich eine Abstimmungsbenachrichtigungskarte mit der Post zugestellt. Wer keine Karte erhalten hat, soll sich bitte an das Wahlamt der Stadt Würzburg wenden. Die Abstimmungsbenachrichtigungskarte dient zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument als Information zum Bürgentscheid über den Abstimmungsraum am Abstimmungstag. Ihr könnt der Abstimmungsbenachrichtigungskarte auch entnehmen, ob Ihr Abstimmungsraum barrierefrei ist. Im Rathaus selbst befindet sich kein Abstimmungslokal. Daneben könnt ihr mit der Abstimmungskarte Briefabstimmung beantragen; auf der Rückseite ist ein entsprechender Antrag bereits eingedruckt.

Briefabstimmung:

Briefabstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid können noch bis zum 11. April 2014, 15.00 Uhr im Wahlamt (Rathaus) beantragt werden. So könnt ihr die Briefabstimmungsunterlagen beantragen:

Online:

Die Online-Anwendung im Bürgerserviceportal zum Bestellen von Briefabstimmungsunterlagen ist frei geschaltet. Bitte haltet dazu eure persönliche Abstimmungsbenachrichtigungskarte bereit. Ihr benötigt die dort enthaltenen Daten, insbesondere die Angaben zum Abstimmungsverzeichnis. Bitte gebet eure Daten auch genau so ein, wie diese auf der Abstimmungsbenachrichtigungskarte vermerkt sind. Auch über den aufgedruckten QR-Code gelangt ihr auf die entsprechende Seite.

Per schriftlichem Antrag / persönlicher Vorsprache: 

Auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigungskarte ist ein Antrag für die Briefabstimmungsunterlagen bereits eingedruckt. Hierzu müsstet ihr eure persönlichen Angaben dort vermerken. Diese Karte nutzt ihr bitte dann, wenn ihr eure Briefabstimmungsunterlagen per Post (Anschrift: Stadt Würzburg, Wahlamt, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg, bitte dazu freimachen) , per Fax (0931/37-3844) oder durch persönliche Vorsprache (Zimmer 34 im Rathaus) beantragen wollt, oder wenn ihr eine dritte Person mit einer Vollmacht beauftragen wollt, eure Briefabstimmungsunterlagen abzuholen.

Per formloser e-Mail:

Es wird  allerdings aus Sicherheitsgründen und zur zeitnahen Abwicklung unsere Online-Anwendung (siehe oben) empfohlen. Falls ihr dennoch eine formlose Nachricht an  wahlen@stadt.wuerzburg.de schicken wollt, dann bitte mit vollständigem Vor- und Familiennamen, Anschrift, Geburtsdatum,

Telefonnummer und dem Betreff „Antrag auf Briefabstimmungsunterlagen“. Bei e-Mails, die nach dem 10.04.2014 eingehen, kann die rechtzeitige Zustellung der Briefabstimmungsunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr garantiert werden. Empfohlen wird dann nur die persönliche Vorsprache.

Telefonisch:

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Bei allgemeinen Rückfragen wendet euch bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer: 0931/372620 oder 0931/37-2755. Die Fax-Nummer lautet 0931/37-3844.

Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus, Rückermainstraße 2, Zimmer 34:

  • Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • (nur Freitag, 11.04.2014, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr)

Bitte beachtet, dass euer Abstimmungsbrief bis 13.04.2014, 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der Stadt Würzburg eingegangen sein muss.

Banner2
Topmobile2