Spray-Werbung: „Legalize it“ nicht legal

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Würzburg erleben

23. April 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Sicherheitsordnung untersagt Straßenverunreinigung

In den letzten Tagen fiel es einem immer öfter ins Auge – was ist es? Es ist eine besondere Art der Werbung, für die sich die Verantwortlichen eine ganz besondere Plattform ausgesucht haben: den Boden. Überall in der Stadt sind mit weißer Farbe Botschaften auf den Boden gesprayed, die den Marihuana March am 3.Mai ankündigen.

Unabhängig von der Thematik an sich, wollten wir wissen, ob diese Art der Ankündigung denn überhaupt erlaubt ist oder man dafür um eine Genehmigung ansuchen kann. Diese Art der „Kunst“ bzw. Werbung wurde auch in der Vergangenheit schön öfter auf Würzburgs Straßen verwendet und deshalb haben wir bei der Stadt nachgefragt.

Laut Herrn Wagenbrenner aus der Presseabteilung sind die Spray-Werbungen nicht legal. In der Sicherheitsverordnung der Stadt Würzburg steht unter § 3: „(1) Es ist untersagt, die öffentlichen Straßen zu verunreinigen, insbesondere (…) (6) Straßenflächen zu bemalen oder zu bekleben, ausgenommen Kreidepflastermalerei. “

Ausnahmeregelung für Kunstaktionen

Es gibt also lediglich eine Ausnahmeregelung für Kunstaktionen mit Kreide, wie man sie beispielsweise von Marcel Heinzelmann kennt, der
berühmte Motive für Passanten nachzeichnet.

Für die nächste Woche sei ein Kooperationsgespräch mit den Veranstaltern der Demonstration angesetzt. Bei diesem Gespräch soll auch noch einmal diese Form der Werbung ausdrücklich untersagt werden. Es soll jedoch noch geprüft werden, ob ein „wasserfester“ Schaden entstanden ist, womit aber nicht gerechnet wird.

Die Stadt scheint in diesem Falle einen Konsens mit den Verantwortlichen suchen und an deren Vernunft appellieren zu wollen. Trotzdem sollen alle, die sich überlegt haben eine ähnliche Aktion zu starten, gewarnt sein, diese Art der Werbung ist ausdrücklich nicht erlaubt.

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