Unfall mit Wohnwagengespann mit Unfall in der Absperrung

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10. Mai 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

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Helfen, hilft nicht immer, wenn ein Unfall die Folge ist.

Theilheim, Lkr. Würzburg. Am Freitagabend war ein Unfall mit Wohnwagengespann. Die linke und mittlere Spur mussten gesperrt werden. Der Verkehr konnte über den Seitenstreifen und die rechte Spur weiterfahren. Über 30 Minuten später rauschte ein Audi in die Absperrung.

Wohnwagengespann im Februar abegstellt

Im Februar diesen Jahres stoppten Zivilfahnder der Autobahnpolizei ein deutsches Wohnwagengespann aus dem Landkreis Nürnberg und stellten bei der Überprüfung des Fahrers fest, dass ihm das Recht fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge führen zu dürfen, aberkannt wurde.

Dem 63-jährigen Nürnberger wurde die Weiterfahrt damals untersagt und das Gespann abgestellt. Lange Zeit stand der BMW und der 27 Jahre alte Wohnwagen herum, bis zum gestrigen Freitag.

Unfall nach Abholen des Wohnwagengepsanns

Ein Bekannter des Halters kam gegen 20.30 Uhr zur Polizei, zeigte die erforderliche Fahrerlaubnis vor und erhielt hierfür die Fahrzeugschlüssel. Die Fahrt dauerte jedoch nicht lange. Insgesamt 7 Kilometer.

Der 39 jährige Bekannte, war aufgrund eines Fahrfehlers ins Schleudern geraten und platzierte den Wohnwagen, auf der linken Fahrzeugseite liegend, auf der Betonmittelleitplanke. Der Pkw drehte sich hierbei um 180 Grad und kam entgegengesetzt auf der linken Spur zum Stehen. Das war eine kurze und auch die letzte Fahrt für den älteren Wohnwagen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro, verletzt wurde aber niemand.
Der Unfall zeigt, dass das Fahren mit einem Wohnwagengespann auch Erfahrung erfordert und nicht nur die Berechtigung. Besser ist vorher mal üben oder etwas langsamer fahren.

35-Jähriger übersieht Absperrung

Für den Unfall und die Bergung mussten der linke und mittlere Fahrstreifen gesperrt werden. Hierzu wurden Nissenleuchten und „Leuchtpylonen“ in Keilform aufgestellt.

Ein 35-jähriger Regensburger erkannte die Sperrmaßnahmen, blaues Blinklicht der Einsatzfahrzeuge und die gelben Blinklichter der Warnleuchten zu spät und überfuhr das Absperrmaterial. Hierbei entstand ein Sachschaden von ca. 1.300 EUR. Die eingesetzten Beamten hatten Glück, dass dies am Beginn der Absperrung geschah und nicht im Bewegungsbereich der Unfallbeteiligten. Der Unfallverursacher wurde vor Ort belehrt und konnte nach Bezahlung

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