Was Ihr während der Freiluftsaison beachten solltet
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Würzburg erleben
22. Mai 2014

Symbolbild Würzburg
Gründe für Nachbarschaftsstreit
Seit dieser Woche ist der Sommer endlich auch in Würzburg angekommen. Mit Beginn der Freiluftsaison steigt jedoch auch das Konfliktpotential unter Nachbarn: Der Rasenmäher ist angeblich zu laut, die Grilldämpfe störend und die Hecke wuchert unschön auf das angrenzende Grundstück des Nachbarn. Damit es nicht gleich zum Streit kommt, sollte jeder wissen, was auf Balkon, Terrasse und im Garten erlaubt ist und was nicht.
Rasenmähen nur werktags erlaubt
Was das Rasenmähen betrifft, so gilt in Deutschland die sogenannte Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. In dieser ist festgelegt, dass Rasenmäher werktags von 7 bis 20 Uhr benutzt werden dürfen. Geräte wie Freischneider, Laubbläser, Motorsense oder Grastrimmer, die besonders viel Lärm machen, dürfen lediglich von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingeschaltet werden. Nur wenn sie mit einem gemeinschaftlichen Umweltzeichen der Europäischen Gemeinschaft gekennzeichnet sind, darf der Halter sie auch an Werktagen von 7 bis 20 Uhr benutzen.
An Sonn- und Feiertagen muss der Rasenmäher ruhen. Diese Regelung gilt nicht für handbetriebene Geräte. Häufig existieren neben den deutschlandweiten Regelungen jedoch auch eigene landes- und kommunalrechtliche Vorschriften. Weitere Informationen hierzu können Euch die Ansprechpartner in den Ordnungsämtern der jeweiligen Kommunen geben.
Grillen kann im Mietvertrag verboten werden
Im Sommer herrscht Hochsaison für Grillpartys. Auch bezüglich des Themas „Rechte beim Grillen“ solltet Ihr ein paar Dinge beachten: Prinzipiell dürft Ihr sowohl im Garten als auch auf der Terrasse oder dem Balkon grillen. Eure Nachbarn können Eure Grill-Aktion lediglich dann unterbinden, wenn der Rauch direkt in ihre Wohnung zieht.
Vorsicht! Durch den Mietvertrag kann das Grillen auf dem Balkon schon im Voraus verboten werden. Bei Grillpartys oder anderen geselligen Runden auf Balkon und Terrasse solltet Ihr unbedingt die Ruhezeiten einhalten. Nachtruhe herrscht jeweils von 22 bis 6 Uhr. Die Mittagsruhe ist nicht mehr bundeseinheitlich geregelt. Ein Blick in Eure Hausordnung verrät Euch mehr. Meistens wird die Mittagsruhe darin auf die Zeit zwischen 12 und 15 Uhr angesetzt.
Nacktes Sonnenbad des Nachbarn nur bedingt verboten
Könnt Ihr Euren sich nackt in der Sonne räkelnden Nachbarn einfach so bitten, sich etwas überzuziehen? Im Prinzip ist FKK im eigenen Garten oder auf dem Balkon erlaubt und erst einmal kein Kündigungsgrund. Zumindest solange der Hausfrieden nicht gestört wird. Kritisch wird es dann, wenn das nackte Sonnenbad als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst wird. In Fällen, in denen der Balkon oder das Gartengrundstück von Euch gut einsehbar ist, kann eventuell eine Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit vorliegen.
Vorsicht bei sogenannten Frustzwergen
Womöglich findet Ihr Gartenzwerge hässlich. Im Prinzip darf Euer Nachbar jedoch so viele davon in seinem Garten aufstellen, wie er will, ohne dass Ihr dagegen etwas sagen könnt. Nur sogenannte Frustzwerge mit eindeutigen obszönen Gesten müsst Ihr nicht dulden – wenn sie so stehen, dass Ihr sie sehen könnt und vielleicht auch bewusst sehen sollt. In diesem Fall könnt Ihr Euch auf Eure Ehrverletzung berufen.
Finger weg von Gewächsen und Früchten Eures Nachbarn
Nicht selten sind es wuchernde Hecken und Pflanzen, die einen Nachbarschaftsstreit auslösen. Hängen beispielsweise Äste in den angrenzenden Garten, müssen diese auf das eigene Grundstück zurückgeschnitten werden. Der verärgerte Nachbar hat im beschriebenen Fall übrigens nicht das Recht, selbst zur Säge zu greifen. Dem Baumbesitzer wird eine Frist eingeräumt, innerhalb der er die Äste eigenhändig entfernen muss. Auch am Obstbaum im Garten des Nachbarn dürft Ihr Euch nicht einfach bedienen. Erst wenn die Früchte von selbst in Euren Garten fallen, seid Ihr rechtlich gesehen deren Eigentümer.
Ihr pflanzt gerne Blumen oder Kräuter auf Eurem Balkon an? Dann seid Ihr verpflichtet, diese so anzubringen, dass sie nicht herunterfallen können. Eventuell von oben herunterlaufendes Gießwasser darf weder die Hausfassade beschädigen, noch den unter Euch wohnenden Nachbarn belästigen. Auch über Blüten, die von oben auf den eigenen Balkon oder die Terrasse herunter fallen, dürfen Betroffene sich zu Recht beschweren.

