Volksbegehren: 8 oder 9 Jahre die Schulbank drücken?

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2. Juli 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“

G8 oder G9? Das Volksbegehen soll Gymnasien und Schülern die Freiheit geben, den Abschluss innerhalb von acht oder von neun Jahren zu absolvieren. Bildung brauche Zeit und für viele scheinen die acht Jahre zu wenig sein, um sich entfalten zu können.

In der Stadt Würzburg liegen – wie in allen anderen Gemeinden Bayerns auch – im Rathaus, Zimmer 34, Rückermainstraße 2, die Eintragungslisten für das Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“ im Zeitraum vom Donnerstag, 03. Juli 2014 bis einschließlich Mittwoch, 16. Juli 2014, zur Unterschrift aus.

Eintragungsberechtigt sind hierbei deutsche Staatsangehörige, welche bis zum 16. Juli 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin ist somit der 16. 07.1996), nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung seit mindestens drei Monaten in Bayern gemeldet sind (Meldestichtag: 16.04.2014).

Keine Wahlbenachrichtigungskarte vorgesehen

Eine gesonderte, persönliche, amtliche Benachrichtigung an alle Stimmberechtigten – ähnlich einer Wahlbenachrichtigungskarte – ist laut Abstimmungsrecht nicht vorgesehen. Es wird deshalb auf die bereits veröffentlichte amtliche Bekanntmachung der Stadt Würzburg über die
Eintragungsmöglichkeiten verwiesen.

Der zentrale Eintragungsraum für das Volksbegehren wird im Erdgeschoss des Rathauses der Stadt Würzburg, im Zimmer 34 (Wahlamt), eingerichtet. Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei und somit auch für Menschen mit Behinderung geeignet.

Die üblichen Bürostunden werden im Eintragungszeitraum umfassend erweitert, um möglichst allen Eintragungswilligen die Unterschrift, auch an Wochenenden und in den Abendstunden, zu ermöglichen.

Eintragungszeiten bestehen wie folgt in der Stadt Würzburg:

  • Do. 03.07.14 8 – 18 Uhr
  • Fr. 04.07.14 8 – 15 Uhr
  • Sa. 05.07.14 9 – 13 Uhr
  • So. 06.07.14 9 – 13 Uhr
  • Mo. 07.07.14 8 – 17 Uhr
  • Die. 08.07.14 8 – 17 Uhr
  • Mi. 09.07.14 8 – 17 Uhr
  • Do. 10.07.14 8 – 18 Uhr
  • Fr. 11.07.14 8 – 15 Uhr
  • Sa. 12.07.14 9 – 13 Uhr
  • So. 13.07.14 9 – 13 Uhr
  • Mo. 14.07.14 8 – 17 Uhr
  • Die. 15.07.14 8 – 17 Uhr
  • Mi. 16.07.14 8 – 20 Uhr

Weitere Infos:

Beachtenswert ist auch die Regelung, dass Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, sich in jedem Eintragungsraum in Bayern für das Volksbegehren durch Unterzeichnung in die ausliegenden Listen eintragen können.

Falls aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, körperliche Behinderung) der Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufgesucht werden kann, kann anhand des Eintragungsscheines eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragt werden. Den Eintragungsschein erhält auf Antrag eine in das jeweilige Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person. Der Eintragungsschein wird von der zuständigen Wahlbehörde der jeweiligen
Hauptwohnung ausgestellt. Ein Verfahren analog der Briefwahl ist allerdings nicht vorgesehen.

Neben der persönlichen Vorsprache zur Beantragung eines Eintragungsscheines bietet die Stadt Würzburg auch die Möglichkeit an, den Eintragungsschein online über das Bürgerserviceportal zu beantragen:

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/wuerzburg/bsp_ewo_briefwahl

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben sich vor der Eintragung durch ein amtliches Ausweisdokument zu identifizieren. Bei Zweifeln über die Eintragungsberechtigung können weitere Informationen unter der Tel.-Nr. (0931) 37-2755 beim Wahlamt der Stadt Würzburg nachgefragt werden.

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