Schluss mit Wucher-Abschleppdiensten

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Würzburg erleben

9. Juli 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

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Grenzen für Abschlepper

Dass Falschparken ziemlich teuer werden kann, sollte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein. Wenn im Extremfall das Auto abgeschleppt wird, kommen oft sehr hohe Kosten auf den Fahrzeughalter zu. Zusätzlich zum Strafzettel und den Verwaltungsgebühren gibt’s natürlich auch noch eine Rechnung des Abschleppunternehmens. Durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes kann dieses nun nicht mehr willkürlich Forderungen stellen, da ihm entsprechende Grenzen gesetzt wurden.

Falschparker gegen Abschleppunternehmen

Im konkreten Fall wehrte sich ein Falschparker aus Landsberg am Lech gegen ein Abschleppunternehmen, das 250 Euro nur für die Mitteilung des Ortes, zu dem das Fahrzeug gebracht wurde, verlangte. Das ist das Dreifache der beispielsweise in München üblichen Abschleppkosten.

Das Landgericht München hatte den zu zahlenden Betrag zuvor auf 175 Euro festgelegt. Gegen dieses Urteil legten beide Parteien Revision ein, weswegen nun der BGH entscheiden musste und entsprechende Grenzen gesetzt hat.

BGH setzt Abschleppdiensten Grenzen

Die Richterin des Bundesgerichtshofs entschied, dass die Berechnung der Forderung nicht willkürlich sein darf, sondern sich an den realen wirtschaftlichen Bedingungen der Abschleppbranche vor Ort orientieren muss.

Darüber hinaus dürfen nur Kosten berechnet werden, die durch den konkreten Abschleppvorgang entstehen. Dazu gehören auch die Beträge für die Abschleppvorbereitung (Ausfindigmachen des Halters, Anforderung eines geeigneten Abschleppfahrzeugs, Überprüfen des Fahrzeugs auf Alarmanlagen und andere Sicherungen, Protokollieren bereits vorhandener Schäden).

Nicht in Rechnung gestellt werden dürfen: Kosten für die Überwachung von Parkplätzen und außergerichtliche Abwicklungen von Schadensersatzanspruchs des Besitzers.

Fazit: Ein Falschparker muss die Kosten nach dem Abschleppen seines Fahrzeugs nur in angemessenem Umfang erstatten.

 

 

 

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