WM-Finale: Autokorsos in Würzburg

Anzeige

Würzburg erleben

11. Juli 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Autokorso mit Vorsicht

Insbesondere bei internationalen Fußballwettbewerben kommen immer wieder Autokorsos zustande – nach fast jedem Spiel ziehen die Fans mit ihren Autos hupend durch die Straßen. Bei solchen spontanen Ansammlungen, die von den Behörden meist geduldet werden, gilt die Straßenverkehrsordnung. Denn eigentlich muss man einen Autokorso anmelden: Rechtlich wird er als „Sondernutzung“ des Straßenraums gewertet – und diese bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Da die meisten Autokorsos aber spontan entstehen, sind sie im Zuge der Eilfallregelung der Straßenverkehrsordnung (§ 44, Absatz 2) Sache der Polizei. Dies bedeutet, dass die Polizei bei aller gebotenen Toleranz auch dort einschreitet, wo es erforderlich ist, z.B. zur Verfolgung oder Verhinderung von Straftaten oder bedeutenden Ordnungswidrigkeiten.

Feiern ja, aber mit Rücksicht

Grundsätzlich werden die Autokorsos toleriert, die Beeinträchtigung Dritter muss jedoch auf ein zumutbares Maß minimiert sein. Wie lange die Autokorsos dauern dürfen, legen jeweils die Behörden in den einzelnen Bundesländern bzw. Städten fest. Insbesondere nachts wird die Polizei dafür sorgen, dass die Jubelfeiern nicht ausufern. Manche Städte behalten es sich vor, Autokorsos zu verbieten, wenn es dadurch zu gefährlichen Situationen kommt.

Fans müssen zudem damit rechnen, dass die Polizei eingreift, wenn sie sich selbst gefährden – also beispielsweise auf der Motorhaube oder dem Autodach sitzen oder im Fahrzeug (Cabriolet) stehen oder sich aus dem Autofenster lehnen. Auch wenn sich feiernde Fußgänger und Autos zu nahe kommen und dabei Menschen oder „bedeutende Sachwerte“ gefährdet sind, wird die Polizei einschreiten.

Banner2
Topmobile2