Ecclestone kauft sich frei – korrumpiert sich der Staat?
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Würzburg erleben
6. August 2014

Symbolbild Würzburg
100 Millionen Euro
Bernie Ecclestone hat sich freigekauft. Der Schmiergeldprozess gegen den Macher der Formel 1 wurde gegen Zahlung von 100 Millionen Euro eingestellt.Damit gilt Ecclestone als nicht vorbestraft und kann weiterhin die Fäden in der Formel 1 ziehen. Wir haben den Würzburger Korruptionsexperten Uwe Dolata zu diesem „Deal“, also der Einstellung des Verfahrens nach § 153 a befragt.
Ein Gastbeitrag von Uwe Dolata
„Jeder Mensch hat seinen Preis“, meinte Oskar Wilde. „Missbrauch von Macht zum eigenen Vorteil“ definierte der Gründer von Transparency International, Peter Eigen, die Korruption. Formel-1-Chef Bernie Ecclestone hatte die Schlüsselfunktion und den Vorteil schweben, an der Macht im Rennzirkus zu bleiben. Nun gibt es bei der Korruption keine direkten Opfer, sondern nur Täter. Der, der besticht, ist Täter und der, der sich bestechen lässt – ebenso.
BayernLB-Banker zu 8 Jahren verurteilt
Ein Banker der Bayern LB gestand vor Gericht, von Ecclestone mit vielen Millionen Euro bestochen worden zu sein. Er wurde zu über acht Jahren Haft verurteilt. Dem vermeintlich Bestechenden gestand man zu, dass er als Engländer nicht wissen konnte, dass Mitarbeiter der Bayerischen Landesbank Amtsträger sind und nur Amtsträger sind im Focus oder besser gesagt, zwingende Voraussetzung, Tatbestandsmerkmale, von Bestechung und Bestechlichkeit nach dem deutschen Strafgesetzbuch. Außerdem ist Ecclestone schon über 80 Jahre alt und der deutschen Sprache nicht mächtig. Handelte er überhaupt vorsätzlich? Das Gericht stellte eine Verurteilung immer mehr in Frage und ging nun auf einen Deal ein.
Kommerzialisierung des Strafverfahren
Nicht etwa einen Deal wie er in großen Wirtschaftsverfahren immer öfter zum Tragen kommt – Geständnis oder Teilgeständnis gegen milde Strafe – sondern 100 Millionen Dollar gegen Einstellung des Verfahrens. Hier ging es also nicht um die Beschleunigung von Strafverfahren, um die Überlastung der Strafjustiz zu beenden. „Der Hundert-Millionen-Deal ist ein Exempel für die Ökonomisierung und Kommerzialisierung des Strafverfahrens“, sagt Heribert Prantl, selbst einmal Staatsanwalt und Richter. Ecclestone gesteht nichts, zahlt eine riesige Summe und das Verfahren wird nach der Strafprozessordnung komplett eingestellt.
Es gibt keine Rechtsbehelfe und keine Kontrollinstanz. Die zentrale Frage stellt sich hier, ob der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Wahrheitsermittlung nicht höher angesehen werden sollte. Oder anders ausgedrückt – sollte nicht in einem so wegweisenden und öffentlichkeitswirksamen Prozess nicht alles Geschehene zur Sprache kommen, um dann eventuell einen Freispruch zu „riskieren“, anstatt eine riesige Summe in die Staatskasse sprudeln zu lassen, mit der man dann Kindergärten, Schulen etc. errichten oder Lehrer und Finanzbeamte beschäftigen kann? Korrumpieren wir – der Staat – uns durch solche Konstrukte nicht selbst?
Vertrauensverlust?
Die Generalbundesanwältin Monika Harms hat vor einem gewaltigen Vertrauensverlust der Strafjustiz bei Deals gewarnt und das wird die größte Gefahr für die Idee der Gewaltenteilung darstellen. Die deutsche Strafverfolgung tut sich eh so schwer bei der Beurteilung von Korruption und Whistleblowing. Die Volksseele wird wieder das Klischee von „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen“ herauskramen, derweil kennt das deutsche Strafrecht keine Moral, das pflegt bereits die Jurisprudenz herauszustellen, aber sollte man Klischees auch noch schüren?
Uwe Dolata M.A. Kriminologe und Buchautor zu Anti-Korruptions-Strategien

