Vorsicht bei Studentenjobs mit eigenem Gewerbe

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Würzburg erleben

20. August 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

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Einfache Selbständigkeit und Gewerbeanmeldung

Studenten werden häufig sogenannte Promotion-Jobs angeboten. Der Arbeitgeber verlangt in aller Regel vom Studenten die Anmeldung eines Gewerbes und ist nur bereit, gegen Vorlage einer Rechnung die geleistete Stunden zu vergüten. Das Gewerbe ist bei der Stadt Würzburg schnell und mit wenig Kosten (ca. 40 Euro) angemeldet. Um die Umsatzsteuer muss man sich als „Kleinunternehmer“, der unter 17.500 Euro im Jahr verdient, auch keine Gedanken machen (siehe § 19 UStG).

Gefahr der Scheinselbstständigkeit

Bei dieser Auftraggeber-Auftragnehmer-Konstellation ist dennoch  Vorsicht geboten. Vielfach handelt es sich nämlich nur um eine Scheinselbständigkeit.

Manche Arbeitgeber versuchen, Sozialabgaben und Steuern zu sparen, indem Sie ein Beschäftigungsverhältnis nicht bei den Sozialversicherungsträgern anmelden.

Arbeitnehmer ist, wer seine Tätigkeit nach Weisung und in Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers erbringt.

Merkmale für eine unselbstständige Tätigkeit und damit Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit sind vor allem:

  • die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten,
  • die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten,
  • die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen,
  • die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten und
  • die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind.

Einzelfallprüfung ist immer erforderlich

Gibt der Arbeitgeber konkrete Arbeitszeiten vor, liegt in aller Regel eine weisungsgebundene Tätigkeit vor. Die Merkmale sind keinesfalls abschließend und es ist immer eine Prüfung des Einzelfalles erforderlich, um eine Einschätzung zur Scheinselbständigkeit abgeben zu können.

Deutsche Rentenversicherung hilft

Würzburg erleben-Experte für Arbeitsrecht, Dr. Alexander Hess von Reitmaier Rechtsanwälte in Würzburg gibt den Tipp, die Deutsche Rentenversicherung nach einem so genanntem Statusfeststellungsverfahren zu fragen. Im Rahmen dieses Verfahrens kann überprüft werden, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt:

Kontaktdaten der Clearingstelle:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen
10704 Berlin
Service-Telefon: 0800 10004800

 

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