Nach Tod zweier Personen: Erste Ergebnisse der Obduktionen
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Würzburg erleben
23. Oktober 2014

Symbolbild Würzburg
Frau mit Messer getötet
MAINASCHAFF, LKR. ASCHAFFENBURG. Nach dem Tod zweier Personen am Abend des 14. Oktober schreiten die Ermittlungen der Kriminalpolizei Aschaffenburg, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg geführt werden, weiter voran. Im Zuge der bislang gewonnenen Erkenntnisse konnten weiterhin keinerlei Hinweise erlangt werden, die auf eine Beteiligung Dritter hinweisen würden. Die tödlichen Verletzungen der Frau wurden mittels eines Messers beigebracht.
Tödlicher Sturz aus elften Stock
Wie bereits mehrfach berichtet, war kurz nach 21:30 Uhr die Meldung über den tödlichen Sturz eines Mannes aus dem elften Stock eines Hochhauses in der Mainparkstraße gemeldet worden. Nachdem sich Polizeibeamte Zutritt zu der Wohnung verschafft hatten, fanden sie dort den Leichnam einer 45-jährigen Frau. Der Verdacht eines Gewaltdelikts war aufgrund der ersten Feststellungen sofort gegeben.
Zahlreiche Geldscheine gefunden
Im Umfeld des Hochhauses fanden Zeugen eine Vielzahl von Geldscheinen, die der 46-Jährige vor dem Sturz in die Tiefe über die Balkonbrüstung geworfen hatte. Es handelte sich um mehrere tausend Euro. Durch die bislang geführten Ermittlungen haben sich keine Hinweise auf einen kriminellen Hintergrund ergaben. Es konnte nachvollzogen werden, dass das Geld aus dem Haushalt des Paares stammte.
Zwischenzeitlich fand eine von der Ermittlungsrichterin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg angeordnete Obduktion der Leichen im Institut für Rechtsmedizin Würzburg statt. Hierbei konnte eindeutig festgestellt werden, dass der Tod des Mannes aufgrund von Verletzungen eingetreten ist, die von dem Sturz aus großer Höhe herrührten.
Tatwaffe sichergestellt
Hinsichtlich des Frauenleichnams konnte festgestellt werden, dass Messerstiche gegen den Oberkörper todesursächlich waren. Die Ermittler hatten die Tatwaffe an Ort und Stelle beschlagnahmt.
Insgesamt konnten durch die bislang durchgeführten akribischen Ermittlungen und Auswertungen keinerlei Hinweise erlangt werden, dass eine dritte Person in das Tatgeschehen, das letztlich zum Tod des Paares führte, involviert war.

