Besondere Regelungen für kommende stille Tage
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28. Oktober 2014

Symbolbild Würzburg
Besondere Regelungen für Gaststättenbetrieb
In den kommenden Wochen sind einige stille Tage, an denen für Gaststättenbetriebe besondere Regelungen des Feiertagsgesetzes gelten. Aus diesem Anlass wird auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes hingewiesen.
Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag etc.
Stille Tage sind Allerheiligen, der zweite Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiliger Abend. Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2 Uhr, am Heiligen Abend um 14 Uhr, er endet jeweils um 24 Uhr. Innerhalb dieser geschützten Zeit sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Bei Musikdarbietungen ist vor allem entscheidend, welches Repertoire zur Aufführung gebracht werden soll.
Während der geschützten Zeit der stillen Tage ist in jedem Fall das Tanzverbot zu beachten.

