Halloween: Bei Sachbeschädigungen hört der Spaß auf

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Würzburg erleben

29. Oktober 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

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Trick or Treat

Ende Oktober sind sie fast allerorts zu sehen: ausgehöhlte Kürbislaternen in Hauseingängen und auf Mauerpfosten. Seit einigen Jahren wird auch in Deutschland in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November das Halloween-Fest gefeiert. Ein Brauch, der ursprünglich von irischen Einwanderern in die USA mitgebracht wurde. Dazu gehört auch, dass Kinder als Geist oder Hexe verkleidet von Haus zu Haus ziehen und um Süßes bitten. Wer nichts gibt, dem wird ein Streich gespielt.

Kommt es bei den Streichen allerdings zu Sachbeschädigungen, handelt es sich nicht mehr nur um ein Kavaliersdelikt: zum Beispiel zerkratzte Autotüren, verklebte Autoschlösser oder Farbschmierereien auf Hauswänden.

Die Polizei weist darauf hin, dass derartige „Streiche“, bei denen das Eigentum anderer beschädigt oder zerstört wird, verboten sind und bei Zuwiderhandeln mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen zu rechnen ist. Absolut tabu sind Streiche, bei denen Menschen zu Schaden kommen können. Sollten die Tatverdächtigen noch nicht strafmündig sein, drohen ihnen zumindest Schadensersatzforderungen.

Mehr zum Thema Vandalismus hier.

Text: www.polizei-beratung.de

Im vergangenen Jahr zogen in der Nacht zum 1. November in ganz Unterfranken Scharen von schaurig verkleideten Personen durch die Straßen, klingelten an Haustüren oder feierten ausgelassen auf Halloween-Parties. Von 270 zu bewältigenden Einsätzen hatten etwa 60 einen direkten Bezug zu Halloween. Es kam unter anderem zu kleineren Körperverletzungsdelikten, einige Briefkästen und Mülleimer gerieten in Brand und die Polizei griff auch eine Vielzahl junger Personen mit ausgesprochen hohen Promillewerten auf. Die jugendlichen Partygäste mussten nach übermäßigem Alkoholkonsum teilweise durch den Rettungsdienst betreut oder sogar in Kliniken eingeliefert werden.

Die Unterfränkische Polizei appelliert daher an die Bevölkerung, die Grenze zwischen Streichen und strafbarem Handeln nicht zu überschreiten. Denn wenn aus harmlosen Scherzen Straftaten werden, hört der Spaß auf. Viele Streiche sind schlichtweg Sachbeschädigungen – und das kann die Polizei nicht tolerieren. Wer Häuser und Autos mit Eiern bewirft, Wände besprüht oder Briefkästen mit Feuerwerkskörper in die Luft sprengt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.

Bei all dem Spaß am Feiern und Verkleiden sollte man die Rücksicht auf Nachbarn auch nicht außer Acht lassen. Gerade da es sich bei Allerheiligen um einen sogenannten „Stillen Feiertag“ handelt. Hier sind öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich nur erlaubt, wenn der ernste Charakter dieses Tages gewahrt wird. Nächtliche Ruhestörungen durch überlaute Halloween-Feiern können eine Anzeige und ein Bußgeld nach sich ziehen.

Gerade Eltern sollten im Vorfeld mit ihren Sprößlingen über erlaubte Späße sprechen, ganz klar die Grenzen erläutern und auch Konzequenzen bei überzogenen Streichen oder übermäßigem Alkoholkonsum aufzeigen. Aus polizeilicher Sicht ist es gerade in dieser Nacht wichtig, Kinder und auch Jugendliche im Auge zu behalten. Im besten Falle sollte bei den Kindern auf ihrer Süßigkeitentour durch die Straßen zumindest ein Erwachsener als Begleitung dabei sein.

Die Unterfränkische Polizei wird auch dieses Jahr in der Nacht zu Allerheiligen verstärkt im Einsatz sein und besonders auf den Straßen der Städte und Gemeinden Präsenz zeigen. Allerdings möchten wir keine „Spaßbremsen“ sein oder fröhliche Feierei unterbinden. Auch an diesem Abend ist es schlichtweg Aufgabe der Polizei, für Sicherheit zu sorgen und Straftaten zu verhindern, damit Halloween für alle Beteiligten eine schaurig schöne, aber dennoch friedliche Nacht bleiben wird.

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