Betriebe müssen Jahresabschlüsse offenlegen
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17. November 2014

Symbolbild Würzburg
Elektronische Einreichung beim Bundesanzeiger
Per Gesetz sind viele Unternehmen offenlegungspflichtig. Demnach müssen diese mit Ende des Geschäftsjahres ihre Jahresabschlussunterlagen
elektronisch beim Bundesanzeiger einreichen. Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember schließt, endet dann die
Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013. Die IHK rät betroffenen Betrieben wie Kapitalgesellschaften und einzelnen
Personenhandelsgesellschaften, ihre Bilanzen und erforderliche Unterlagen rechtzeitig zu erstellen, damit sie spätestens ein Jahr nach Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden können.
Sonderregelungen
Für Kleinstunternehmen, insbesondere für Betriebe, die über zwei Jahre hinweg Schwellenwerte wie eine Bilanzsumme von 350.000 Euro, Umsatzerlöse von 700.000 Euro oder eine Arbeitnehmeranzahl von zehn unterschreiten, gelten Sonderregelungen: Sie müssen ihre Bilanz sowie weitere Unterlagen nicht per se offenlegen und auch nicht dafür Sorge tragen, dass ihr Jahresabschluss im Bundesanzeiger elektronisch veröffentlicht wird. Es ist vielmehr auch möglich, lediglich die Bilanz elektronisch dem Bundesanzeiger zu übermitteln, wo sie auf Wunsch nicht veröffentlicht, sondern nur für etwaige Anfragen hinterlegt werden muss.
IHK warnt vor Ordnungsgeldern
Bei Versäumnis der Frist oder unvollständiger Offenlegung drohen Ordnungsgelder. 2014 waren davon nach Information des Bundesjustizministeriums etwa 160.000 Unternehmen betroffen. Das Ordnungsgeld kann von mindestens 2.500 Euro bis zu 25.000 Euro reichen.
Information: Dr. Sascha Genders, IHK, 0931 4194-373, E-Mail: sascha.genders@wuerzburg.ihk.de
Pressemitteilung der IHK

