Windkraftausbau in Mainfranken eingefroren
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Würzburg erleben
17. November 2014

Symbolbild Würzburg
„Jahrelanges Planen binnen Sekunden nutzlos“
Das Ziel der bayerischen Staatsregierung, sechs bis zehn Prozent des Stromverbrauchs Bayerns bis 2021 durch Windkraft zu decken, scheint in weite Ferne zu rücken. Dies ist jedenfalls die Einschätzung der IHK Würzburg-Schweinfurt.
Rekordzubau nur ein Vorzieheffekt
Auch wenn es im ersten Halbjahr 2014 in Bayern einen Rekordzubau an Windenergie gegeben hat, sei dies mehr ein Vorzieheffekt der Windenergiebrache gewesen, resultierend aus der Planungsunsicherheit durch die angekündigte Abstandsregelung in der bayerischen Bauordnung (BayBO), so Oliver Freitag, Bereichsleiter Innovation und Umwelt der mainfränkischen IHK.
0,05 % Bayerns für Windkraftanlagen geeignet
Mit der sogenannten 10H-Regelung soll der Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung pauschal das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen. Nun ist diese Regelung amtlich und reduziert die geeigneten Standorte und Flächen für Windkraftanlagen in Bayern dramatisch von 2 Prozent auf 0,05 Prozent. „Jahrelanges Planen der Vorranggebiete mit besonders guter Windhöffigkeit durch die regionalen Planungsverbände wurde binnen Sekunden nutzlos.“, so Freitag.
Abweichung der 10H-Regel nur durch Bürger
Eine Abweichung von der 10H-Regel kann nur vorgenommen werden, wenn die Gemeinde – insbesondere die betroffenen Bürger – zustimmen. Dieser Prozess sei eine weitere Hürde im Ausbau der regenerativen Energien, insbesondere der Windkraft, bestätigt der IHK-Energie- und Umweltausschuss. Mit Stand 2013 sind in Mainfranken 106 Windkraftanlagen fertiggestellt worden. Die nun geltende 10H-Regelung wird kaum zu einer Steigerung beitragen, sondern gefährdet Projektierer, Investoren und die bayerische Energiewende gleichermaßen.
IHK sieht keinen Handlungsbedarf
Insgesamt sieht die IHK keinen Handlungsbedarf, Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung neu zu regeln. Bereits heute bietet das Raumordnungsrecht die Möglichkeit, die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu steuern und Abstandsvorgaben im Rahmen der Landes- und Regionalplanung mit überörtlichen und kommunalen Belangen zu machen. Das Ziel müsse sein, im Sinne einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung sinnvolle Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen, und zwar unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Interessen, heißt es aus der Wirtschaft. Über pauschale Abstände ließen sich regionale Besonderheiten jedoch kaum erfassen.

