Viel diskutiertes Thema: Sterbehilfe in Deutschland
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Würzburg erleben
18. November 2014

Symbolbild Würzburg
Sterbehilfe-Fall in den USA weckt Debatte
In den USA sorgte die 29-jährige Brittany Maynard für Schlagzeilen, als sie ankündigte, sich nach der Diagnose eines Hirntumors das Leben zu nehmen. Kurz nach Ihrer Hochzeit wurde Ihr verkündet, dass sie nur noch 6 Monate zu Leben hätte und der Tumor immer mehr von Ihrem Gehirn befallen würde. Sie wollte sich noch in Würde von Ihren Liebsten verabschieden, weswegen sie sich für die aktive Sterbehilfe entschied. Diese Entscheidung der jungen Frau, die am 1. November 2014 starb, regte die Debatte zu diesem Thema in vielen Ländern wieder an.
Diskussion auch in Würzburg
Die Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit der Stiftung Juliusspital Würzburg und die Katholische Akademie Domschule greifen am Donnerstag, 20. November um 19 Uhr das gerade aktuell und intensiv diskutierte Thema auf. Hintergrund der Veranstaltung ist die Debatte des Deutschen Bundestags am 13. November anlässlich der für das kommende Jahr geplanten gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe
Überblick über das komplexe Thema
Die Themenveranstaltung in der Palliativakademie am 20. November (Juliuspromenade 19 in Würzburg) will Informieren und Sachverhalte klären. Daher erläutert Dr. Rainer Schäfer, Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie und Leiter der Palliativstationen des Krankenhauses Juliusspital, die verschiedenen – und teilweise auch immer wieder miteinander vermischten – Begriffe und Sachverhalte und gibt einen Überblick das komplexe Themenfeld. Es wird auch Zeit geben für Diskussion und Austausch.
Interview mit Moraltheologe Dr. Ernst
Der Deutsche Bundestag debattiert in diesen Tagen über die aktive Sterbehilfe. Im folgenden Interview erläutert Professor Dr. Stefan Ernst, Inhaber des Lehrstuhls für Moraltheologie an der Universität Würzburg, seine Position und skizziert alternative Vorschläge.
Derzeit mehren sich in Deutschland die Stimmen, die eine gesetzlich erlaubte medizinische Hilfe zum Suizid fordern. Wie beurteilen Sie als Moraltheologe diese Meinung? Gibt es ein Recht auf selbstbestimmten Tod?
Professor Dr. Stefan Ernst: In der heutigen medizinischen Ethik stellt – wie in modernen Gesellschaften überhaupt – die Selbstbestimmung und Autonomie des Menschen einen zentralen Wert dar. Sie ist Ausdruck der Würde des Menschen und unbedingt zu achten. Entscheidungen eines Menschen, die er selbstbestimmt trifft, sind zu respektieren. Und es ist – auch theologisch – nicht zwingend einsichtig zu machen, dass diese Selbstbestimmung nicht auch im Blick auf das eigene Sterben gilt. Man muss aber, meine ich, unterscheiden, was der Respekt vor der autonomen Entscheidung eines Menschen beinhaltet. Dass man auf selbstbestimmt geäußerten Wunsch eines Menschen am Ende seines Lebens auf noch mögliche Behandlungsmaßnahmen verzichtet oder sie abbricht, gehört ganz sicher zum Respekt vor der Autonomie.
Gilt das in Ihren Augen auch, wenn der behandelnde Arzt anderer Meinung ist?
Ernst: Ja, das gilt auch, wenn der Arzt eine Behandlung eigentlich für sinnvoll und geboten hält. Es darf keine Zwangsbehandlung geben. Ob der Respekt aber auch bedeutet, dass man einem Menschen – positiv – den Wunsch zu sterben erfüllt, etwa indem man ihm ein tödliches Mittel gibt, müsste von dem, der um diesen Dienst gebeten worden ist, noch einmal eigens verantwortet werden. Dabei ist auch zu bedenken, dass es mit Palliativmedizin und Hospizarbeit andere, vielleicht näher liegende Möglichkeiten gibt, den Sterbewunsch aufzufangen. Allerdings kann es auch Situationen des Leidens geben, in denen es gerechtfertigt scheint, jemandem ein Mittel zum Sterben zu geben. Eine mögliche rechtliche Regelung und Institutionalisierung der Beihilfe zum Suizid – wie das etwa in der Schweiz durch Vereine wie „Exit“ und „Dignitas“ der Fall ist – bringt das Problem mit sich, wie man diese Praxis auf solche Situationen begrenzen kann. Wie lässt sich verhindern, dass Menschen diese Dienste schon deshalb in Anspruch nehmen, weil sie anderen nicht mehr zur Last fallen wollen? Hier müssten klare Kriterien und Bedingungen festgeschrieben und deren Einhaltung überprüft werden.
Wie werten Sie in diesem Zusammenhang die mediale Präsenz der Suizide von Udo Reiter, dem ehemaligen MDR-Intendanten, oder der 29-jährigen US-amerikanischen Krebspatientin Brittany Maynard?
Ernst: Solche Fälle können sicher die notwendige gesellschaftliche Diskussion über diese Frage in Gang bringen. Die Gefahr sehe ich aber darin, dass durch emotionalisierende und auch in der Sprache schon von vornherein wertende Darstellung oder auch durch die Auswahl der Repräsentanten in Talk-Shows bestimmte Auffassungen als positiv und human oder auch als unmoralisch und inhuman präsentiert werden. So wird die eigene Urteilsbildung schwer gemacht und manipuliert. Hier haben die Medien eine Verantwortung für die Art ihrer Vermittlung solcher Themen und für eine umfassende und objektivierende Information.
Welche Erfahrungen gibt es in Ländern, die in Bezug auf die aktive Sterbehilfe liberaler sind als derzeit Deutschland?
Ernst: In den Niederlanden wurde 1994 eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt, nach der die aktive Sterbehilfe zwar weiterhin als Unrecht und Straftat gilt, unter bestimmten, klar umrissenen Bedingungen dennoch straffrei bleibt. Damit wollte man die Bereitschaft der Ärzte erhöhen, solche Fälle zu melden, und damit die größere Transparenz ermöglichen. Viele haben damals einen Dammbruch befürchtet, so dass nun die Fälle von aktiver Sterbehilfe drastisch und stetig ansteigen würden. Tatsächlich ist das – wie offizielle Statistiken zeigen – nicht der Fall. Zwar hat es zunächst eine gewisse Zunahme der Fälle von aktiver Sterbehilfe – nicht jedoch von assistiertem Suizid – gegeben. Das hängt aber damit zusammen, dass die Zahl der Fälle, die der Staatsanwaltschaft gemeldet wurden, deutlich angestiegen ist. Die Zahlen sind dann aber gleich geblieben beziehungsweise sind seit 2001 sogar eher zurückgegangen. Aufweichungstendenzen lassen sich jedoch in der Einhaltung der Bedingungen feststellen, unter denen eine Tötung auf Verlangen straffrei bleibt.
Kirchen, aber auch Hospizvereine und Palliativeinrichtungen argumentieren, dass hinter dem Wunsch auf ein selbst bestimmtes Lebensende Angst vor einem Sterben in Einsamkeit und Schmerzen liegt. Teilen Sie diese Einschätzung?
Ernst: Es ist sicher in ganz vielen Fällen richtig, dass der Wunsch zu sterben aus Angst und Einsamkeit entsteht. Viele Menschen fürchten, am Ende ihres Lebens Schmerzen leiden zu müssen. Sie fürchten, die Fähigkeit zu verlieren, über sich selbst verfügen zu können. Sie fürchten, hinfällig, abhängig und pflegebedürftig zu werden und so die eigene Würde zu verlieren. Oft entsteht der Wunsch zu sterben auch aus Vereinsamung, Depression und der Erfahrung von Sinnlosigkeit. All dies ist ein ethischer Appell an die Gesellschaft, solche Situationen der Hilfsbedürftigkeit aufzufangen, anstatt ihn sofort zu erfüllen. Die Hospizeinrichtungen und Palliativstationen tragen sicher einen großen Teil dazu bei, den Sterbewunsch durch menschliche und medizinische Begleitung zum Verschwinden zu bringen. Sie leisten damit eine ganz wichtige Arbeit in unserer Gesellschaft. Zugleich bedeutet das aber auch, dass wir, wenn wir die aktive Sterbehilfe ablehnen, dafür sorgen müssen, dass entsprechende Einrichtungen in ausreichender Zahl vorhanden sind.
In der evangelischen Kirche herrscht teilweise im Punkt aktive Sterbehilfe eine andere Position als auf katholischer Seite. Sehen Sie eine Gefahr, dass die beiden großen Kirchen in moralischen Fragen auseinanderdriften?
Ernst: Grundsätzlich ist zu sagen, dass die christlichen Kirchen in ihren offiziellen Verlautbarungen zur Sterbehilfe im Wesentlichen übereinstimmen. Allerdings zeigen sich in einigen, konkreten Fragen – wie übrigens auch im Blick auf die Fragen am Anfang des Lebens – auch unterschiedliche Auffassungen. Zumindest wird die Pluralität an Meinungen zu solchen ethischen Einzelfragen öffentlicher gemacht als das in der katholischen Kirche der Fall ist. Es ist sicher wichtig und gut, wenn Meinungsträger wie die christlichen Kirchen gemeinsam mit einer einheitlichen Stimme reden. Nur dann ist diese Stimme auch eindeutig wahrnehmbar und kann ein Gewicht im gesellschaftlichen Diskurs haben. Ökumenisch haben Christen sicher eine größere Chance, gehört zu werden. Das kann aber nicht bedeuten, dass eine gründliche und ergebnisoffene Diskussion über umstrittene ethische Themen innerhalb der Kirchen nicht zugelassen werden sollte. Man kann auch dadurch die eigene Autorität untergraben, dass man Diskussion und Pluralität nicht zulässt. Papst Franziskus hat das im Blick auf die Sexualethik offensichtlich klar erkannt.
Der Artikel beruht auf Pressemitteilungen der Pressestelle Ordinariat Würzburg.

