Werbefläche Festung – wann darf man das?

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Würzburg erleben

18. November 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Projektion an der Festung: Kohlekraft abschalten

Am Samstag, den 8. November 2014 haben wir von unserem Fan und treuen Fotografen Peter Schuhmann ein Bild der Festung erhalten (siehe oben), auf welchem die Ostmauer mit dem Spruch „Saubere Luft, gutes Klima, kein Strom aus Kohle!“ illuminiert wurde. Die Aktion ist auf Greenpeace Deutschland zurückzuführen, die in einer Pressemitteilung folgendes verlauten lässt:

Deutschlandweiter Protest in mehr als 30 Städten

Deutschlandweit findet am 08. November ein leuchtender Protest gegen die Kohleverstromung in Deutschland und für einen aktiven Klimaschutz statt. In Würzburg wird Greenpeace durch eine Projektion auf die Festungsmauer für saubere Energiegewinnung werben. In der Abenddämmerung (ca. 16:30-17:30 Uhr) wird von der Kirche St. Burkard aus, die mehr als 10m große Schrift an die östliche Festungsmauer projiziert, sodass die Botschaft von der Innenstadt aus zu sehen ist. 

Fest(ungs)beleuchtung – Für alle?

Unabhängig vom Inhalt der Aktion, kommt es doch sehr selten vor, dass die Festung mit einer Botschaft beleuchtet wird. Eigentlich fiele uns auch so einiges ein, womit wir gerne die Festung beleuchten würden. Aber dürfen wir z.B. unseren neuen Online-Shop über eine Beleuchtung der Festung bewerben?

Für Werbung Genehmigung erforderlich

Auf Anfrage an die Stadt Würzburg hin, gibt Pressesprecher Wagenbrenner an, dass bezüglich einer Festungsbestrahlung immer abgewogen werden muss, ob eine Genehmigung erforderlich wäre. Für kommerzielle Werbeanlagen wäre dies beispielsweise so. In solchen Fällen wird mit einer Projektion nicht anders verfahren als mit einem Plakat oder einem Banner. Bei einer temporären Kunstaktion oder einer politischen Aktion hingegen dürfte aber in erster Linie maßgeblich sein, wie der Hausherr zu einer solchen Verwendung seines Gebäudes steht. Dann müsse man sich an die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung wenden. Für die Greenpeace-Aktion lag kein Antrag auf Genehmigung bei der Stadt vorliegt. Ob eine Genehmigung zwingend erforderlich gewesen wäre, wäre jedoch ohnehin fraglich gewesen.

Bei Kunst oder Politik muss die Schlösser- und Seenverwaltung dann abwägen, ob dies für sie in Ordnung wäre, wie z.B. bei der jährlichen grünen Beleuchtung gegen Todesstrafe, oder durch so eine Aktion ein Schaden, beispielsweise am Image, entstehen würde.

Über Kunst und Politik entscheidet der Hausherr

Für unsere Werbung bräuchten wir also auf jeden Fall eine Genehmigung. Unsere Pia ist aber eine begabte Zeichnerin, was wenn wir ein Bild von Ihr an die Festung projizieren wollen würden? Dann müssten wir eben bei der Schlösser- und Seenverwaltung anfragen und eine privatrechtliche Genehmigung einfordern. Ob wir diese bekommen, liegt im Ermessen des Hausherren.

Die Pressestelle der Schlösser- und Seenverwaltung gab außerdem folgende Auskunft: „Die Greenpeace-Aktion vom vergangenen Samstag war der Bayerischen Schlösserverwaltung sowie der Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg (SGV-Würzburg) nicht bekannt. Von Seiten der SGV-Würzburg wurde daher auch keine privatrechtliche Genehmigung für die Aktion erteilt. Ähnliche Aktionen wurden in der Vergangenheit von unserer Seite weder genehmigt noch wissentlich geduldet. Traditionell wird die Festung Marienberg einmal jährlich am „Sant´Egidio-Tag“ (am 30. November ) auf Veranlassung der Stadt Würzburg grün angestrahlt. Zudem genehmigt der Hofkeller im Weinberg eine große rote Schleife jeweils zum Welt-Aids-Tag (am 1. Dezember).“

Eigentümer verantwortlich – Ausnahme: Werbung

Grundsätzlich scheint also zu gelten, jeder ist für sein eigenes Grundstück verantwortlich. Will man die Festung beleuchten, so sollte man bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung nachfragen, will man die darunter liegenden Weinberge schmücken, so beim Hofkeller und will man das eigene Haus beleuchten, so muss man das mit sich selbst ausmachen. Nur bei werblichen Inhalten sollte man aufpassen. Dann sollte eine Genehmigung seitens der Stadt vorliegen.

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