Warnhinweis der Polizei -Vorsicht vor „schwarzen Schafen“ im Teppichgewerbe
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Würzburg erleben
19. November 2014

Symbolbild Würzburg
Überteuerte Preise
SCHWEINFURT. Einen aktuellen Fall nimmt die Polizei wieder einmal zum Anlass, um vor sogenannten „schwarzen Schafen“ im Teppichgewerbe zu warnen!
Dabei werden ahnungslose Opfer mit weit überteuerten Preisen über den Tisch gezogen.
Ende Oktober wurde eine 69-jährige Schweinfurter Rentnerin über eine Annonce in ihrer Tageszeitung auf eine Firma aufmerksam, die kostengünstige und fachmännische Teppichreinigungen anpries.
Zu Hause erschienen
Gesagt getan, sie nahm Kontakt mit der betreffenden Firma auf und schon kurz darauf erschien ein Mitarbeiter bei ihr zu Hause.
In dem Verhandlungsgespräch wurde ein Preis von 1.500 Euro für die Reinigung eines Teppichs ausgemacht, wobei die Frau mit 250 Euro in Vorschuss zu gehen hatte.
Nach einigen Tagen bekam sie einen Anruf der Firma. Hier wurde ihr bereits eine Verteuerung in Aussicht gestellt.
Als der Mitarbeiter dann wiederum einige Tage später mit ihrem Teppich erschien, wollte er jetzt auf einmal 2.400 Euro haben. Als ihr der Mann dann auch noch eine „herzzerreißende Geschichte“ von der notwendigen Operation eines Verwandten auftischte und damit beharrlich auf sie einredete, übergab sie ihm schließlich 3000 Euro.
Zuvor ausgestellte schriftliche Unterlagen wurden vom Täter zwecks angeblicher Überprüfungen zurückverlangt, so dass die Geschädigte nun überhaupt nichts mehr in Händen hält.
Als sie später „Flecken“ auf ihrem „gereinigten“ Teppich bemerkte, erstattete sie Anzeige wegen Wuchers bei der Schweinfurter Polizei.
Bei der Nachfrage des Sachbearbeiters bei einem Schweinfurt Fachbetrieb, welcher derartige Leistungen anbietet, bekam er die Auskunft, dass für die Reinigung des Teppichs der Geschädigten 205 Euro in Rechnung gestellt würden.
Warnhinweis der Polizei:
- Lassen Sie sich vor der Auftragsvergabe für eine Teppichreinigung einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen.
- Ziehen sie im Zweifelsfalle einen Fachmann zu Rate.
- Anzahlungen sollten grundsätzlich nicht geleistet werden.
- Bei konkretem Verdacht wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei.

