Neue Form der Gewalt: Cybermobbing
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27. November 2014

Cybermobbing. Symbolbild: Pascal Höfig
Gerüchte und brutale Handyvideos
Chatten, surfen, skypen gehört bei Kindern und Jugendlichen bereits seit längerem zum Alltag. Es wird kaum einen Teenager mehr geben, der kein Smartphone besitzt, mit dem heute Bilder und Videos in kürzester Zeit online gestellt werden können. Hier hat sich, neben all den Vorteilen des Internets in den letzten Jahren leider auch eine Art von Mobbing entwickelt, die sich zunehmend verbreitert: Das „Cybermobbing“.
Beleidigungen, Spott und Gemeinheiten im scheinbar „anonymen“ Netz gehören bei zahlreichen Schülerinnen und Schülern dazu. Das, was sich früher „nur“ auf dem Schulhof abspielte, wird heute innerhalb kurzer Zeit für unzählige Menschen zugänglich gemacht und erreicht damit für die Opfer Dimensionen, die man sich kaum vorstellen kann. Beleidigungen auf Facebook, entwürdigende Videos auf YouTube und Terror über Whats App, haben in den vergangenen Jahren weltweit bereits mehrere Teenager in den Selbstmord getrieben.
Schlimme Folgen für die Opfer
Neben Gerüchten per Kurznachricht oder schlimmen Bildmontagen, sind es zunehmend Handy-Videos die für das Opfer extreme Auswirkungen haben können. Erschreckend ist die Zunahme der Videos, die aktiv durch die Täter herbeigeführte gewalttätige oder entwürdigende Situationen zeigen.
Die Opfer von Internetattacken können eine Vielzahl an Symptomen aufweisen, die auf Cybermobbing schließen lassen. Die Anzeichen ähneln anderen psychischen Belastungen. Problematisch ist, dass vor allem auch das Privatleben der Opfer von Cybermobbing geprägt ist. Diese sind häufig bedrückt, ungewöhnlich schweigsam oder nervös und angespannt. Viele Opfer leiden unter schwerwiegenden psychischen, psychosomatischen und sozialen Folgen wie Schlaf- und Lernstörungen, Schulangst, Depression, Selbstverletzungen oder körperlichen Erkrankungen.
Auch Lehrkräfte werden gemobbt
Häufig in der Kritik standen in der Vergangenheit Bewertungsportale wie SpickMich.de oder MeinProf.de, auf denen Schüler und Studenten Lehrpersonen bewerten können. Sie haben einerseits die Vorteile als Feedback-Kanäle, andererseits lassen sich diese Seiten zu Mobbingzwecken missbrauchen. Während die Portale in Frankreich zwischenzeitlich verboten wurden, ist ein Verbot in Deutschland nicht durchsetzbar, da die Bewertungen unter die freie Meinungsäußerung fallen und derartige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht nicht möglich sind. Dennoch sind die Folgen für den oder die Betroffene in manchen Fällen sehr schlimm.
Ist Cybermobbing strafbar?
Cybermobbing selbst ist kein Straftatbestand. Allerdings vereinigen sich einzelne Straftaten, was vielen Tätern/innen gar nicht bewusst ist . Beleidigungen, Drohungen oder die scheinbar harmlose Verbreitung von Bildern und Videos können ernsthafte Folgen auch für den oder die Täter haben.
Grundsätzlich sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig. Bei Jugendlichen steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. In Betracht kommen in erster Linie erzieherische Weisungen und Auflagen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes. Bei Jugendlichen über 14-Jahren, sieht das ganze schon etwas anders aus.
Straftaten, die ein Teil von Cybermobbing betreffen, sind u.a. Beleidigung , Üble Nachrede und Verleumdung. Aber auch die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Nötigung, Bedrohung und die Gewaltdarstellung (per Bild und Video) strafbar.
Hinweis: Ein Klassenzimmer beispielsweise kein solch besonders geschützer Raum, eine Umkleidekabine oder eine Toilette in jedem Fall. Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Auch ein brutales Handyvideo, das beispielsweise im Schulunterricht an Minderjährige verbreitet wird, fällt unter den Straftatbestand der Gewaltdarstellungen.
Was tun, wenn man gemobbt wird?
- Beleidigende oder sogar bedrohliche E-Mails dürfen nicht toleriert werden. Kinder und Jugendliche sollten aber nicht direkt auf solche E-Mails oder SMS antworten, sondern Eltern und andere Vertrauenspersonen einbeziehen.
- Vertraue dich Freunden oder Eltern an. Auch die Schule sollte informiert werden.
- Beweismaterial aufbewahren: Speichere verbreitete Bilder, Videos und beleidigende E-Mails und SMS.
- In schwerwiegenden Fällen sofort an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.
- Bilder und Videos, die ohne Erlaubnis des darin Gezeigten veröffentlicht werden, sollten immer wieder gelöscht werden. Die Löschung kann über den Netzwerk-Betreiber vorgenommen werden. Auch so genannte Fake-Profile (die andere im Namen des Betroffenen erstellt haben) können so ebenfalls aus dem Netzwerk entfernt werden.
Hinweis: Je nach Netzwerkbetreiber sind die Voraussetzung für das Löschen von Daten, Bildern oder ganzen Profilen unterschiedlich.
Tipps für Lehrkräfte zum Thema Cybermobbing

