Was ist eigentlich das „Demonstrations- und Versammlungsrecht“ ?

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Würzburg erleben

2. Dezember 2014

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Zur freien Meinungsäußerung

Unter einer Demonstration versteht man eine Versammlung von mehreren Personen in der Öffentlichkeit, welche dem Zweck der freien Meinungsäußerung dient.

Das in Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankerte Demonstrationsrecht, ist in Deutschland ein Grundrecht.  Eingeschränkt wird der Artikel 8GG (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch das Versammlungsgesetz. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung.

Vermummungsverbot bei Demonstrationen

Grundsätzlich müssen Demonstrationen unter freiem Himmel angemeldet aber nicht genehmigt werden. Es gibt es kein Demonstrationsverbot, es sei denn die Demonstration gefährdet unmittelbar die „öffentliche Sicherheit oder Ordnung“.

Für alle Beteiligten gilt vorrangig das Versammlungsrecht (Bundesrecht). Die Demonstrationsfreiheit darf aber beispielsweise nur dann beansprucht werden, wenn die Demonstration mindestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Stelle angemeldet worden ist. Erfolgte keine Anmeldung, kann die Demonstration aufgelöst werden.

Auf Demonstrationen gilt ein Vermummungsverbot, das den Teilnehmern untersagt, das Gesicht zu verdecken oder dazu bestimmte Gegenstände mitzuführen.

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