Feuerwerkskörper – Was ist gesetzlich erlaubt?
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Würzburg erleben
17. Dezember 2014

Symbolbild Würzburg
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern
Leichtsinniger Umgang beim Abbrennen von Böllern und Raketen führt immer wieder zu schweren Unfällen. Oft sind Kinder die Betroffenen. Raketen, China-Böller oder Kanonenschläge sind Feuerwerke der Kategorie 2 und dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 29. bis 31.12.2014 verkauft werden. In Deutschland darf dieses sogenannte Kleinfeuerwerk nur an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft werden, fällt der 28. auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag, dann schon ab dem 28. 12.
Verkauf vom 29. bis 31.12.2014
Die Abgabe dieser Feuerwerksgegenstände an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Weniger gefährliches Feuerwerk wie Feuerringe, Knallfrösche, Bodenkreisel oder die Tolle Biene zählt dagegen zur Klasse 1. Es darf nur an Personen die das 12. Lebensjahr vollendet haben verkauft werden. Das Einhalten dieser Vorschriften wird das Gewerbeaufsichtsamt durch Überprüfungen sicherstellen. Dabei werden die Beamten auch die richtige Lagermenge beim Feuerwerksverkauf unter die Lupe nehmen. Weitere Informationen zum Verkauf von Feuerwerkskörpern fasst die Regierung von Unterfranken in einem Merkblatt zusammen.
Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
Damit der Start ins neue Jahr unbesorgt und unfallfrei erfolgt, hier einige Tipps :
- Das Abbrennen ist nur am Silvester- und Neujahrstag erlaubt
- Böller und Raketen nicht in Kinderhände geben
- Nur zugelassene Feuerwerkskörper kaufen – erkennbar am BAM Zulassungszeichen und auch am CE Zeichen
- Hände weg von selbstgebastelten Feuerwerkskörpern und von im Ausland, zumeist in Osteuropa, erworbenen billigen Knallern. Sowohl der Selbstbau, als auch der Import illegaler Böller ist verboten.
- Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung lesen und Gefahrenhinweise unbedingt beachten
- Bei Fehlzündungen („Blindgänger“) auf keinen Fall Nachzündversuche unternehmen.

