Neu in 2015 – Kfz-Kennzeichen bei Umzug mitnehmen
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Würzburg erleben
1. Januar 2015

Symbolbild Würzburg
Wü-Kennzeichen mitnehmen
Ab 1. Januar kann man das Kfz-Kennzeichen seines bisherigen Wohnorts in den neuen mitnehmen, soweit es sich um einen Zulassungsbezirk innerhalb Deutschlands handelt. Es entfällt somit die „Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“. Man darf also wenigstens sein schönes „WÜ“-Schild mitnehmen, wenn man schon die schöne Stadt bzw. den Kreis Würzburg verlassen muss.
Neuzulassung
Erst wenn man am neuen Wohnort eine Neuzulassung eines Fahrzeugs beantragt, muss man auch ein Nummernschild aus dem aktuellen Bezirk verwenden.

