„Leben und leben lassen“ – Diskussion über Freigabe von Cannabis
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Würzburg erleben
23. Januar 2015

Symbolbild Würzburg
Ein Gastbeitrag von Anonym
Immer mehr Personengruppen fordern Legalisierung
Die Diskussion um die Freigabe von Cannabis hat wieder an Fahrt aufgenommen. Längst sind es nicht mehr einzelne Verbände oder Konsumenten, die dies fordern. Jüngst haben sich zahlreiche Kriminologen, Strafrechtler und Suchtexperten dem angeschlossen und erklären die aktuelle Drogenpolitik für gescheitert. Selbst die Polizeigewerkschaft und einige Vertreter der Politik sehen in der Strafverfolgung mehr Nachteile, als einen positiven Effekt. Doch aus den gleichen Lagern gibt es ebenso Gegner der Liberalisierung. „Gebt das Hanf frei!“, fordern die Einen, „Die Droge ist zu gefährlich!“, sagen die Anderen. Doch wer hat nun Recht?
Reise in die Vergangenheit: Die Drogenpolitik als Machtinstrument
Um der Frage auf den Grund zu gehen, reisen wir erst einmal fünfzig Jahre in die Vergangenheit. Denn am 13. Dezember 1964 trat das weltweite Einheitsabkommen über Betäubungsmittel in Kraft. Den Grundstein für dieses Abkommen legte Harry J. Anslinger. Ein US-Amerikaner, der nach der gescheiterten Alkohol-Prohibition Cannabis und Opium bekämpfte. Er und weitere Lobbyisten finanzierten beispielsweise den Aufklärungsfilm „Reefer Madness“ (deutsch: Haschzigarettenwahnsinn) aus dem Jahr 1936.
In diesem Film rauchen junge Musteramerikaner einen Joint und werden dadurch zu kriminellen Bestien, vergewaltigen, bringen sich um und verfallen dem Wahnsinn. Seine Arbeit war jedoch nach aktuellen Erkenntnissen alles andere als fundiert oder wissenschaftlich belegt. Vielmehr ergab eine Sichtung seines Aktennachlasses, dass 95 Prozent seiner Quellen aus Ausschnitten von Boulevardzeitungen bestanden. Im Ruhestand gestand Anslinger, dass ihm die Drogenpolitik lediglich als Machtinstrument zur Durchsetzung der äußeren Rechten diente. (Quelle: Wikipedia)
Viele Gefahren von Cannabis-Produkten widerlegt
Zurück in die Gegenwart. Das Vermächtnis von Anslinger ist noch immer deutlich zu spüren. Die Angst vor den „verheerenden“ Folgen von Cannabis sitzt noch immer fest in den Köpfen vieler Menschen. Dabei sind viele Gefahren mittlerweile durch wissenschaftliche Studien widerlegt. Selbst das Bundesverfassungsgericht verkündete 1994 in einem Urteil, dass Alkohol und Nikotin für den Einzelnen als auch für die gesamte Gesellschaft deutlich gefährlicher sind als Cannabis-Produkte und das die Strafbarkeit des Cannabiskonsums durch bisherige Erkenntnisse nicht mehr gestützt werden kann. Ebenso steht in dem Urteil, dass Cannabis keine Einstiegsdroge ist und das im Gegensatz zu Alkohol keine körperliche, sondern allenfalls eine leichte psychische Abhängigkeit die Folge sein kann. Gestützt wird dieses Urteil durch Anhörungen von Sachverständigen und Fachliteratur. (Quelle: Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes)
Missbräuchlicher Umgang kann Folgen haben
Dass Cannabis keine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ausgestellt werden kann, darüber sind sich selbst Befürworter der Legalisierung einig. Der missbräuchliche Umgang mit dem Rauschmittel kann Folgen haben. Betroffen sind hier vor allem Jugendliche, also Menschen die deutlich zu früh mit dem Konsum anfangen. Dies sind die häufigsten Argumente von Gegnern der Liberalisierung. Doch halten wir an der Stelle fest, dass nicht jeder Konsument einen missbräuchlichen Umgang aufweist und die gleichen Gefahren für junge Menschen ebenso beim Alkohol und Tabak gelten.
Kriminalisierung schürt Kriminalität und den Schwarzmarkt
Von Konsumenten geht keine Gefahr aus, welche im Zusammenhang mit Cannabis stehen könnte. Doch mit der Strafverfolgung wird die „ultima ratio“, also das letzte Mittel zur Rechtserzwingung in unserem Staat angewandt. Ist das noch Verhältnismäßig? Eine Sucht kann man überwinden, aber nie seine Verurteilung. Mit diesen unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen setzt sich unter anderem der Schildower-Kreis auseinander. Ein Netzwerk von Kriminologen, Strafrechtlern und Suchtexperten.
Die aktuelle Gesetzeslage schützt niemanden. Sie fördert die Kriminalität und einen Schwarzmarkt, auf dem unkontrollierte und weitaus schädlichere Produkte angeboten werden. Ein Jugendschutz existiert auf diesem Markt nicht. Es ist eine rechtsfreie Zone. Die Strafverfolgung verschlingt jährlich Millionen von Euro. Unsere Gesetzeshüter werden falsch eingesetzt, da viele Verfahren wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt werden. Durch den Status Quo bewegen sich jährlich rund 2 Millionen Deutsche, sowohl Jugendliche als auch Erwachsene, in einem kriminellen Umfeld. Allein dies sollte als Begründung dienen, die aktuelle Gesetzeslage zu überarbeiten.
„Leben und leben lassen“
Ja, es mag nicht vernünftig sein Drogen zu nehmen. Legale wie illegale. Doch wollen wir wirklich eine Gesellschaft, die einige Mitbürger bevormundet? Ist es der richtige Weg, Suchtkranken den Dialog und Jugendlichen ehrliche Aufklärung zu verweigern und sie ins kriminelle Abseits zu schieben? Die Antworten darauf muss nun jeder für sich selbst finden. Oder auch die Entscheidung welches Genussmittel man konsumiert und welches nicht? Leben und leben lassen.
Anmerkung der Redaktion
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