Thomas Keßler ist neuer Generalvikar der Diözese
Anzeige
Würzburg erleben
29. Januar 2015

Symbolbild Würzburg
Amtsnachfolger von Dr. Karl Hillenbrand
Bischof Dr. Friedhelm Hofmann hat Thomas Keßler (59), Dekan des Dekanats Bad Kissingen sowie Pfarrer und Leiter der Pfarreiengemeinschaft „Jesus – Quelle des Lebens, Bad Kissingen“, zum neuen Generalvikar der Diözese Würzburg ernannt. Bischof Hofmann gab seine Entscheidung am Donnerstagmittag, 29. Januar, im Bischöflichen Ordinariat Würzburg bekannt. Keßler wird sein Amt voraussichtlich Mitte April, in den Tagen nach dem „Weißen Sonntag“, antreten. Als Generalvikar folgt er Dr. Karl Hillenbrand nach, der am 22. November 2014 plötzlich verstorben war.
Werdegang von Thomas Keßler
Thomas Keßler wurde am 9. August 1955 in Bad Neustadt geboren. Nach dem Abitur am Gymnasium in Bad Neustadt studierte er in Würzburg und Innsbruck Theologie. Am 25. Februar 1984 weihte ihn Bischof Dr. Paul-Werner Scheele in Würzburg zum Priester. Danach war Keßler als Kaplan zunächst in Kleinwallstadt, dann in Mainaschaff für Stockstadt und von 1985 bis 1987 in Bad Kissingen eingesetzt. In Bad Kissingen war er auch Dekanatsjugendseelsorger. Ab 1987 wirkte Keßler zunächst kurz als Pfarrverweser, dann noch im gleichen Jahr als Pfarrer von Mürsbach und Gereuth im Landkreis Bamberg mit den dazugehörigen Filialen. 1994 wurde er zusätzlich Leiter des Pfarrverbandes Ebern.
Aufgaben auf Ebene des Dekanats Ebern
1997 übernahm er auch die Pfarreien Baunach und Lauter und wurde damit Pfarrer der neuen Pfarreiengemeinschaft „Baunach, Lauter, Mürsbach und Gereuth“. 2001 wurde er darüber hinaus Präses des Ortsverbands Baunach der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) sowie 2002 auch des KAB-Ortsverbands Lauter. Zusätzlich zur Pfarrseelsorge nahm Keßler auf Ebene des Dekanats Ebern mehrere Aufgaben wahr: Von 1987 bis 1997 war er Dekanatsjugendseelsorger, von 1990 bis 2004 Dekanatsbeauftragter für Priester- und Ordensberufe. 1999 wurde Keßler zum stellvertretenden Dekan gewählt. Zugleich wurde er Beauftragter für die Notfallseelsorge der Dekanate Ebern und Haßfurt sowie Ökumenebeauftragter für das Dekanat Ebern.
Notfallseelsorge
In der Notfallseelsorge ist Keßler außerdem seit vielen Jahren aktiv: 1995 wurde er Notfallseelsorger für den Landkreis Bamberg. Seit 1996 ist er Beauftragter für die Notfallseelsorge im Bistum Würzburg. 2000 übernahm Keßler zudem die Koordination der Seelsorge im Feuerwehr- und Rettungsdienst in der Diözese Würzburg. Von 2001 bis 2005 war er Sprecher der Diözesanbeauftragten für die Notfallseelsorge in den bayerischen Bistümern. Die Diözese Würzburg unterstützte er beim Aufbau der inzwischen flächendeckenden Notfallseelsorgesysteme.
Von Marsbach nach Bad Kissingen
2004 wechselte Keßler als Pfarrer von Mürsbach nach Bad Kissingen. 2005 wurde er zum Dekan des Dekanats Bad Kissingen gewählt. 2006 übernahm er auch die Pfarrei Arnshausen. 2009 war er zeitweise auch Pfarradministrator von Bad Bocklet, Aschach, Steinach und Windheim. Zusätzlich wurde er 2009 zum Pfarrer der Pfarrei Hausen mit Filiale Kleinbrach ernannt und wurde damit Pfarrer und Leiter der neuen Pfarreiengemeinschaft „Jesus – Quelle des Lebens, Bad Kissingen“. 2011 war er vorübergehend auch Pfarradministrator der Pfarreiengemeinschaft Saalethal (Euerdorf) und wenig später auch Pfarradministrator der Pfarreiengemeinschaft „Der Gute Hirte im Markt Burkardroth“. Bis Anfang März ist er außerdem Pfarradministrator der Pfarreiengemeinschaft „Immanuel Oerlenbach“.
Sonstiges Engagement
Auf Diözesanebene engagierte sich Keßler von 2006 bis 2010 in der „Steuerungsgruppe zur Errichtung der Pfarreiengemeinschaften“ und wirkte in der Arbeitsgruppe zur Einrichtung der Mitarbeiterjahresgespräche in der Diözese mit. Seit 2010 ist er Mitglied im Diözesanpastoralrat und im Priesterrat der Diözese Würzburg. Dem Projektbeirat zur Begleitung und Unterstützung des Dialogprozesses im Bistum Würzburg sowie dem Fachbeirat der „Koordinierungs- und Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt“ gehörte er von 2012 bis 2014 an. Beim Gesprächsforum der Deutschen Bischofskonferenz 2012 in Hannover zählte er zur Teilnehmergruppe aus dem Bistum Würzburg.
Bedeutung: Generalvikar
Der Generalvikar (vom Lateinischen „vicarius generalis“, Generalstellvertreter) ist in der römisch-katholischen Kirche der Stellvertreter eines Ortsbischofs und für die diözesane Verwaltung verantwortlich. Er leitet das Bischöfliche Ordinariat, die zentrale Verwaltungsstelle des Bistums. Die Aufgabe reicht zurück bis ins Mittelalter, als die Bischöfe für ihre Diözese Archidiakone oder Erzdiakone einsetzten, die mit der Verwaltung des bischöflichen Gebiets beauftragt waren. Das kirchliche Gesetzbuch Codex Iuris Canonici (CIC) hat Voraussetzungen, Aufgaben und Vollmachten des General- oder Bischofsvikars genau geregelt. Kandidaten müssen Priester sein, nicht jünger als 30 Jahre, den Doktor oder das Lizentiat in kanonischem Recht oder Theologie aufweisen oder in diesen Disziplinen „wirklich erfahren“ sein, wie es in Canon 478 nachzulesen ist. Außerdem soll der Generalvikar „ausgewiesen durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung sein“.
Mit Bischof maximal im fünften Grad blutsverwandt
Weiterhin darf er mit dem Bischof maximal im fünften Grad blutsverwandt sein. Der Diözesanbischof kann den Generalvikar frei ernennen und abberufen (Canon 477). Die Vollmachten, mit denen der Generalvikar ausgestattet ist, sind sehr umfangreich: Mit Ausnahme von denjenigen Verwaltungsakten, die sich der Bischof selbst vorbehalten hat oder die von Rechts wegen ein Spezialmandat des Bischofs erfordern, kommt dem Generalvikar die gleiche Gewalt zu, die der Bischof hat. Diese Vollmacht endet mit Zeitablauf der Beauftragung, mit Amtsverzicht oder mit Abberufung sowie automatisch, sobald der Bischofsstuhl vakant wird. Im Bistum Würzburg war das Amt des Generalvikars nach dem plötzlichen Tod von Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand am 22. November 2014 vakant.
Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des Ordinariats Würzburg.

