Führerscheinentzug nach Blaulichtfahrt: Notarzt erhält Strafbefehl

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9. Februar 2015

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

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Mit Martinshorn und Blaulicht

NEUBURG/KARLSHULD, BAYERN. Mehr als 5000 Einsätze hat Dr. Alexander Hatz mit Martinshorn und Blaulicht absolviert. Seit über 20 Jahren ist der Notarzt bereits unterwegs um Menschenleben zu retten – unfallfrei. Was aber am 23. April 2014 passiert ist, hatte er sicher trotz all der Erfahrung nicht für möglich gehalten.

Um Leben und Tod

Eigentlich war der 23. April 2014 ein Tag wie jeder andere auch. Als der Notarzt am Mittag von der Leitstelle alarmiert wird, weiß er nur dass es wieder um Leben und Tod geht. Ein zweieinhalbjähriges Kind drohte zu ersticken, nachdem es beim Spielen Klebstoff verschluckte.

Hatz rast also mit Blaulicht und Martinshorn von Neuburg nach Karlshuld – etwa zehn Kilometer. Wie bei fast jedem Einsatz ist er gezwungen andere Verkehrsteilnehmer zu überholen um keine wertvolle Zeit verstreichen zu lassen Zeit verstreichen zu lassen. Ein paar Minuten später kommt er am Einsatzort an.

Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs

Was fast unglaublich erscheint, passiert ein paar Wochen nach diesem Notfall. Durch einen Anruf von der Polizei erfährt der Notarzt, dass eine Anzeige gegen ihn vorliegt – wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Ein Autofahrer hatte sich beschwert, er sei vom entgegenkommenden und überholenden Hatz zum scharfen Abbremsen und aufs Bankett gezwungen worden. Der Zeuge im Pkw dahinter, stützt diese Aussage.

Dr. Hatz erhält im Januar dazu auch einen Strafbefehl in dem er aufgefordert wird, für sechs Monate seinen Führerschein abzugeben und 4.500 Euro Strafe zu zahlen.

190.000 Unterschriften bei Online Petition

Der Fall macht überregional Schlagzeilen. Nicht nur unzählige Haupt- und Ehrenamtliche Fahrer von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei schütteln mit dem Kopf, auch zahlreiche Mitbürger sind fassungslos. Eine Online-Petition, die am 05.Februar für den Freispruch von Dr. Hatz ins Leben gerufen wurde, ist bereits rund 190.000 mal unterzeichnet worden (Stand 09.Februar).

Was es für ein Signal für alle „Blaulichtfahrer“ wäre, wenn der Notarzt aus Bayern trotz Sonder- und Wegerecht bestraft wird, mag man sich kaum ausmalen.

Zur Information:

Sonderrechte erlauben dem jeweils Berechtigten, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu missachten, ohne ihm allerdings erweiterte Rechte gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmen einzuräumen. Darunter fallen z.B. Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, Rechtsüberholen / Linksfahren und dem Nichtbeachten von Lichtzeichenanlagen (Ampeln).

Das Wegerecht hingegen wirkt zugunsten des Berechtigten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Fahrzeugen, die blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden, muss jeder Verkehrsteilnehmer unverzüglich freie Bahn schaffen (auch Fußgänger!).

Alexander Hatz hat Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Es bleibt also weiter abzuwarten, wie das Gericht entscheidet.

Dem Mädchen geht es zum Glück übrigens inzwischen wieder gut – was sicherlich auch ein Verdienst von Dr. Alexander Hatz ist.

 

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