Proteste zeigen Wirkung: Doch keine Strafe für den „rasenden“ Notarzt
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Würzburg erleben
9. Februar 2015

Symbolbild Würzburg
Rettungsfahrt mit Folgen
Eine Rettungsfahrt vom April 2014 sollte wie bereits berichtet für den Neuburger Notarzt Dr. Alexander Hatz schlimme Folgen haben: Einen Strafbefehl wegen der Gefährdung eines anderen Autofahrers. Mit Blaulicht und Martinshorn war Hatz zu einem Einsatz gefahren, bei dem ein Kleinkind drohte zu ersticken. Doch ein Autofahrer hat Anzeige gegen den Notarzt erstattet. Der Vorwurf: Hatz soll beim Überholen zu weit ausgeschert haben. Der entgegenkommende Autofahrer habe scharf abbremsen und ausweichen müssen.
Öffentliche Proteste zeigen Wirkung
Es folgten massive öffentliche Proteste, die nun scheinbar Wirkung gezeigt haben. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat den Antrag auf einen Strafbefehl gegen den „rasenden“ Neuburger Notarzt Dr. Alexander Hatz zurückgenommen. Dies bestätigte dessen Rechtsanwalt Florian Englert gegenüber der Augsburger Allgemeine. Ein Prozess gegen den Notarzt wird es demnach nicht mehr geben. Ungeklärt ist bisher allerdings, ob die Staatsanwaltschaft nach einer anderen Form der Strafe für den Notarzt sucht oder ob die Rettungsfahrt komplett unbestraft bleibt.
Münchner Generalstaatsanwalt kündigt Erklärung an
Ursprünglich sollte Hatz eine Strafe von 4500 Euro zahlen und seinen Führerschein ein halbes Jahr lang abgeben. Vor allem im Internet fanden sich aber viele Unterstützer für Dr. Hatz, eine Online-Petition hatte mehr als 200 000 Unterschriften gesammelt – offenbar mit Erfolg. Für den Nachmittag hat die Münchner Generalstaatsanwaltschaft eine Erklärung zu dem Fall angekündigt.

