Smartwatches – Verbot der Spickzettel 2.0
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Würzburg erleben
17. Februar 2015

Symbolbild Würzburg
Spickzettel war gestern
Die Zeiten, in denen Studierende mit Hilfe von Spickzetteln bei Klausuren zu schummeln versuchten, scheinen vorbei. Heutzutage haben Aufsichtspersonen bei Prüfungen mit viel raffinierteren Tricks, wie zum Beispiel der Smartwatch, zu kämpfen. Smartwatches sind ebenso wie Handys, Tablets und andere mobile Computer während Prüfungen üblicherweise verboten. Einziges Manko: Die technisch sehr gut ausgestatteten Uhren lassen sich oft nur schwer von gewöhnlichen Uhren unterscheiden, was die Kontrolle um vieles erschwert.
Allgemeines Uhren-Verbot
Das hat zur Folge, dass immer mehr Universitäten auf das Risiko reagieren, dass mit einer Smartwatch geschummelt wird und allgemein das Tragen einer Uhr verbieten. Unter ihnen befindet sich auch die City University in London. Dort müssen jegliche Armbanduhren während der Prüfung in einem verschlossenen Kunststoffbehälter aufbewahrt werden, da nicht bei alle Teilnehmern jede einzelne Uhr vorher kontrolliert werden kann. Um den Studierenden zeitlich keinen Nachteil zu verschaffen, hat man im Gegenzug mehr Wanduhren angebracht. Auch Uhren zum Aufstellen auf dem eigenen Tisch stehen zur Verfügung.
Abstimmung über Multiple-Choice-Fragen
Aber wie genau hilft eine Smartwatch eigentlich beim Schummeln? Eine Fallstudie zeigt Möglichkeiten auf, wie man mit der elektronischen Uhr unauffällig betrügen kann. Über eine App mit dem Namen ConTest können Studierende sich gegenseitig über das richtig Ergebnis von Multiple-Choice-Fragen beraten und das einzig und allein durch ein unauffällige Drücken von Knöpfen. Das Ergebnis wird als kleine Pixel in Uhrzeit und Datum angezeigt, das Handy, das die Verbindung zum Internet herstellt, verbleibt vorschriftsmäßig in der Tasche.
Smartwatches ein Problem an der Uni Würzburg?
Auf Nachfrage bei der Universität Würzburg erhielten wir die Aussage, dass die Verwendung von Smartwatches und ähnlichen elektronischen Geräten als Benutzung nicht zugelassener Hilfsmitte anzusehen sind, mit der Folge, dass die betreffende Prüfungsleistung im Falle einer unerlaubten Nutzung bzw. bereits des bloßen Besitzen mit „nicht ausreichend“ bewertet würde.
Um die trotzdem existierende Problematik sind sich die Verantwortlichen des Prüfungsamts bewusst und sind gebeten, die Studierenden bei vom Prüfungsamt organisierten Prüfungen (hauptsächlich Staatsexamen Lehramt) auf diese Rechtsfolge hinzuweisen. Die grundlegende Frage, ob das Tragen von Uhren allgemein hochschulweit verboten werden kann, bedarf erst einmal einer grundsätzlichen rechtlichen Klärung.

