Zunehmende Ignoranz von Verkehrsteilnehmern: Bayerns Notärzte klagen
Anzeige
Würzburg erleben
22. Februar 2015

Symbolbild Würzburg
Behinderung von Notarzteinsätzen
Wenn ein Notarzt mit Blaulicht und Martinshorn auf den Straßen unterwegs ist, geht es fast immer um Leben und Tod. Oft sind Minuten entscheidend.
Keiner möchte in die Lage kommen, in der ein Arzt nicht schnellstens für das Leben eines eigenen Angehörigen oder Freundes kämpfen kann, weil dieser auf der Anfahrt von anderen Verkehrsteilnehmern aufgehalten wird. Umso unverständlicher, dass eine Behinderung von Notarzteinsätzen durch die Ignoranz anderer stark zunimmt.
In einer aktueller Pressemitteilung wendet sich die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn) nun an die Öffentlichkeit, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Als Vertretung der bayerischen Notärzte nimmt die Diskussion über eine angebliche Behinderung eines Notarztes im Einsatz zum Anlass, um auf erhebliche Probleme bei Einsatzfahrten sowohl von Notarzteinsatzfahrzeugen wie auch von Rettungswagen hinzuweisen.
Steigende Einsatzzahlen
Die Einsätze des Rettungsdienstes steigen von Jahr zu Jahr und damit auch die Einsatzfahrten mit Sondersignal. Alleine in Bayern stieg der Anteil von 2013 auf 2014 um 1,4% auf 369.042 Einsatzfahrten im Jahr.
Lebensbedrohlicher Zustand eines Menschen
Wenn ein Sondersignal verwendet wird, basiert dies auf der Meldung des Anrufers bei der Rettungsleitstelle, aus der ein lebensbedrohlicher Zustand eines Patienten hervorgeht. Zur Notfallalarmierung gibt es auf Grund des Meldebildes einen Katalog, der die Sondersignalfahrt anweist. Es ist somit keineswegs in das Belieben des einzelnen Fahrers gelegt, ob er sich im Straßenverkehr mit Blaulicht und Signalhorn bewegen kann und darf.
Die Rechte und Pflichten der Notarzt- und Rettungsfahrzeuge sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Sondersignal bedeutet optisches (Blaulicht) und akustisches Signal (Einsatzhorn). Der §38 StVO ordnet an, dass alle Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. Freie Bahn bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer – auch im Gegenverkehr (oder Fußgänger) – nach Möglichkeit ganz rechts zu fahren, ihre Fahrt zu verlangsamen und ggf. anzuhalten. Doch wird bei vielen Einsatzfahrten diese Vorgabe nur wenig beachtet.
Ignorieren, ausbremsen und blockieren
Bei bis zu 70% der Einsatzfahrten gibt es Probleme. Das Verhalten reicht vom einfachen Ignorieren der Einsatzfahrzeuge bis zum bewussten Behindern. So werden die Vorfahrt nicht eingeräumt, Einsatzfahrzeuge ausgebremst oder bewusst blockiert. Die Reaktionen sind so vielfältig, dass eine spezielle Reaktionsweise gar nicht möglich ist und die Unberechenbarkeit für die Einsatzfahrer überproportional ist.
So wird z.B. von Fahrern nachfolgender Fahrzeuge geglaubt, die Möglichkeit zum Überholen bei Gegenverkehr gleichfalls nutzen zu können. Auch kommt es immer wieder vor, dass sich unbeteiligte Verkehrsteilnehmer an das Notarzteinsatzfahrzeug anhängen, um schneller zum Ziel zu kommen. In eine gebildete Rettungsgasse wird vom Gegenverkehr eingefahren und dadurch ein Überholen unmöglich.
Zunehmender Egoismus
Viele Autofahrer glauben sich im Recht und bedeuten den Einsatzfahrern durch eindeutige Gesten und Drohungen, dass sie ihnen das Wegerecht nicht zugestehen wollen. Es ist keineswegs vordergründig, dass die Sondersignalrechte nicht erkannt werden, sondern sie werden bewusst verkannt und später mit Ablenkung und Geräuschpegel versucht zu erklären. Es besteht eine deutliche Ignoranz für den Notfall des Anderen und ein zunehmender Egoismus ist auch im Straßenverkehr überall erkennbar.
Die Tatsache, dass ein Missachten der Sondersignale mit einer Geldbuße belegt werden kann, ist kein wesentlicher Grund sich gesetzeskonform zu verhalten. Letztlich geht es nicht nur um die Gefährdung der Einsatzfahrer und ihrer Fahrzeuge, sondern auch um die restlichen Verkehrsteilnehmer.
Immerhin besteht bei Einsatzfahrten mit Sondersignal ein 4-fach höheres Risiko für einen tödlichen Unfall, ein 8-faches Risiko für einen Unfall mit Schwerverletzten und ein 17-faches Risiko für einen Unfall mit hohem Sachschaden.
Die bayerischen Notärzte hoffen, dass die bundesweite Diskussion einer juristisch zu klärenden Einsatzfahrt in Bayern zu einer entsprechenden Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer führt und zukünftig bei den lebensrettenden Einsätzen den Notärzten die Möglichkeit des zügigen Erreichens ihrer Patienten eingeräumt wird.
Also denkt daran: Es könnte immer auch um einen Freund, einen Bekannten oder einen Familienangehörigen gehen, wenn die Retter mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind.
Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn)

