Recht auf’s Schwänzen: dürfen Professoren Anwesenheit erzwingen?

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Würzburg erleben

26. Februar 2015

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

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Anwesenheitsliste trotz Hochschulgesetz

Morgens in deutschen Universitäten: Die Anwesenheitsliste geht rum. Eine Unterschrift bitte. Fehlt ein Studi mehr als zwei mal, wird er nicht zur Prüfung zugelassen. So in etwa lautet die Regel bei unzähligen Professoren – trotz gesetzlich verbotener Anwesenheitspflicht. An vielen Unis der betroffenen Bundesländer liefern sich Professoren und Studenten nun einen „Kampf“ um das Hochschulgesetz, da sich einige Dozenten offenbar immer noch nicht daran halten, Studierende nur noch bei Exkursionen, Sprachkursen oder praktischen Übungen zum Erscheinen zu zwingen.

Studenten sollen erwachsen werden

Das stellt zwar vor allem ein Problem für studierende Mütter und Nebenjobber dar, doch nicht nur die mögliche Kollision von Vorlesung und Kinderbetreuung ist ein Konfliktpunkt. Wichtig ist auch die Frage, was die Unizeit, neben dem Ziel neues Wissen zu erlangen, eigentlich bei Studenten bewirken soll. Es geht nicht ausschließlich um Bildung – in großen Teilen geht’s auch schlicht und einfach um das Erwachsenwerden. Studenten sollten während des Studiums lernen, Prioritäten zu setzen, die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und abzuschätzen, ob beispielsweise das Schwänzen einer Vorlesung vertretbare Konsequenzen hat.

Reifeprozess durch Entscheidungsfreiheit

Doch sind all diese Dinge möglich, wenn Professoren darüber entscheiden, ob und wann jemand in der Uni erscheint? Sollte es nicht der Studierende selbst sein, der sich entschließt zu einer Vorlesung zu gehen, weil er sie selbst für sinnvoll empfindet? Klar, einige Studenten mögen sich überschätzen – das werden sie aber spätestens bei nicht bestandenen Prüfungen am Ende des Semester merken. Vielleicht scheitern sie zunächst, lernen aber dann aus ihren eigenen Fehlern, stehen wieder auf und machen weiter – und durchleben letztendlich einen wichtigen Reifeprozess.

Anwesenheitspflicht an der Uni Würzburg?

Nun aber die für Euch essentielle Frage: Gibt es diese Problematik auch an der Würzburger Universität? Und wie sieht hier überhaupt die Gesetzeslage aus? Auf Nachfrage bei Georg Kaiser, Pressesprecher der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, erhielten wir die Antwort, dass „die Regelungen des Bolognaprozesses, so wie sie in Bayern und in nahezu allen anderen Bundesländern gelebt werden, keine Anwesenheitspflicht vorsehen“. Lediglich begründete Ausnahmefälle, „wie etwa teure Laborplätze in der Chemie oder der Umgang mit Gefährdungsstoffen“ sind vom Gesetz ausgenommen, erklärt Kaiser weiter. Die oben genannten Probleme sind laut Kaiser an der Uni Würzburg derzeit nicht bekannt.

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