AfD: „Würzburger OB Seite an Seite mit Extremisten“

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Würzburg erleben

18. März 2015

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Keinerlei Berührungsängste

Mit Entsetzen stellt der AfD Kreisverband Würzburg in einer Pressemitteilung fest, dass der Oberbürgermeister Christian Schuchardt und MdL Georg Rosenthal am 14.03.2015 offenbar keinerlei Berührungsängste mit bekennenden Extremisten hatten. Laut einer Pressemitteilung des Kreisverbands belegen Bilddokumente, dass die Stadtprominenz um Schuchardt, Rosenthal und Hochschulpfarrer Hose Seite an Seite mit vermummten Autonomen die Spitze der „Würzburg ist bunt“- Demonstration bildeten.

Aussage der AfD:

Stellvertretend für den Kreisverband erklärt Tilman Matheja dazu: „Seite an Seite mit Vermummten? Was denken sich ein Oberbürgermeister Christian Schuchardt oder der Landtagsabgeordnete Rosenthal dabei, wenn sie zusammen mit linken Extremisten der Antifa gegen rechte Extremisten auf die Straße geht? – Warum dürfen Extremisten mit dem Spruchbanner „Deutsche Täter sind keine Opfer“ direkt neben Pfarrer Hose auf der „Würzburg ist bunt“-Demo laufen?“

Deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus

Dankenswerterweise hat der Oberbürgermeister ein deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt, so die AfD. Er stünde dabei in einer besonderen Verantwortung. Daher müsse er auch die Opfer des 16. März vor der Verunglimpfung durch Linksextremisten schützen und sich umgehend von diesem Menschen verachtenden Spruchband und dessen Trägern distanzieren, so die Pressemitteilung weiter. Es dürfe keine Unterscheidung zwischen guten und schlechten Radikalen geben. Ebenso fordert die AfD, dass das Vermummungsverbot bzw. das Versammlungsgesetz auch in Würzburg durchgesetzt wird.

Linksradikale als nützliche Helfer angesehen

Die AfD schreibt weiter: „Denn wer (…)entgegen § 17a Abs. 2 Nr. 1 an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilnimmt oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurücklegt (…) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (VersG §27 Abs. 2 Satz 2).“ Ohne Distanzierung bleibe, laut dem Kreisverband, dem neutralen Betrachter keine andere Option, als festzustellen, dass Linksradikale in Würzburg weiterhin als nützliche Helfer gesehen werden, wenn es sich nach Ansicht der Regierenden um eine (in diesem Fall zweifelsfrei) gute Sache handelt.

Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des AfD Kreisverbands Würzburg Stadt und Land. 

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